Vodafone darf Kunden nicht ungefragt zu Werbezwecken anrufen
Vodafone darf Kunden nicht ungefragt
zu Werbezwecken anrufen
Foto: teltarif.de
Das Landgericht Düsseldorf
hat es dem Telekommunikationsanbieter Vodafone verboten, Bestandskunden zu Werbezwecken anzurufen beziehungsweise anrufen zu lassen, wenn
diese nicht explizit ihr Einverständnis dazu gegeben haben (Az.: 38 O 49/12,
Urteil vom 19. Juli 2013, noch nicht rechtskräftig). Geklagt hatte der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Der Dachorganisation der deutschen Verbraucherzentralen hatten eigener Aussage zufolge zahlreiche Beschwerden vorgelegen; vor Gericht trug der vzbv dann vier ähnlich gelagerte Fälle vor. Dem Düsseldorfer Landgericht genügte indes bereits ein Fall, um Vodafone zur Unterlassung des monierten Verhaltens zu verurteilen.
Landgericht: Vodafone hat Verbraucher unzumutbar belästigt
Vodafone darf Kunden nicht ungefragt
zu Werbezwecken anrufen
Foto: teltarif.de
"Die Beklagte wird verurteilt, es (...) zu unterlassen, zum Zweck der Werbung für
Telekommunikationsdienstleistungen Verbraucher ohne ihr vorheriges Einverständnis zu
gewerblichen Zwecken anzurufen beziehungsweise anrufen zu lassen", heißt es im Urteil des Landgerichts, das
teltarif.de vorliegt.
Vodafone habe, schreibt das Gericht in den Entscheidungsgründen, "eine geschäftlich unlautere Handlung vorgenommen, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wurde, nämlich einen Verbraucher ohne dessen ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbezwecken angerufen".
Vodafone-Kundin wurde ein vorgeblich günstigerer Festnetz-Anschluss verkauft
Im konkreten Fall hatte Vodafone eine Bestandskundin angerufen, um ihr einen günstigeren Festnetz-Anschluss als bei ihrem bisherigen Anbieter zu verkaufen. Dies war nach Angaben der Frau im Nachhinein aber gar nicht der Fall, konstatiert der vzbv. Die Kundin habe erst mit Hilfe der Verbraucherzentrale einen Widerruf des Auftrags durchsetzen können; die Schilderung dieses Falles decke sich im Übrigen mit zahlreichen eingegangenen Beschwerden über Vodafone.
Das Gericht über die Glaubwürdigkeit der vzbv-Zeugin: "Es mag zutreffen, dass die Zeugin verärgert über die Beklagte [Vodafone] war und ist. Der Grund hierfür dürfte allerdings gerade in dem Geschäftsgebaren liegen, das mit häuslichen Telefonanrufen verbunden und als unseriös empfunden wird."