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Vodafone darf Kunden nicht ungefragt zu Werbezwecken anrufen

Landgericht Düsseldorf verurteilt Anbieter nach Klage des vzbv
Von Marc Kessler

Vodafone-Logo Vodafone darf Kunden nicht ungefragt
zu Werbezwecken anrufen
Foto: teltarif.de
Das Land­gericht Düssel­dorf hat es dem Telekom­muni­kations­anbieter Vodafone verboten, Bestands­kunden zu Werbe­zwecken anzurufen beziehungs­weise anrufen zu lassen, wenn diese nicht explizit ihr Einver­ständ­nis dazu gegeben haben (Az.: 38 O 49/12, Urteil vom 19. Juli 2013, noch nicht rechtskräftig). Geklagt hatte der Ver­braucher­zentrale Bundes­verband (vzbv).

Der Dach­organi­sation der deutschen Verbraucher­zentralen hatten eigener Aussage zufolge zahlreiche Beschwerden vorgelegen; vor Gericht trug der vzbv dann vier ähnlich gelagerte Fälle vor. Dem Düsseldorfer Landgericht genügte indes bereits ein Fall, um Vodafone zur Unter­lassung des monierten Verhaltens zu verurteilen.

Landgericht: Vodafone hat Verbraucher unzumutbar belästigt

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zu Werbezwecken anrufen
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"Die Beklagte wird verurteilt, es (...) zu unterlassen, zum Zweck der Werbung für Telekom­munikations­dienst­leistungen Verbraucher ohne ihr vorheriges Einver­ständnis zu gewerblichen Zwecken anzurufen beziehungs­weise anrufen zu lassen", heißt es im Urteil des Landgerichts, das teltarif.de vorliegt.

Vodafone habe, schreibt das Gericht in den Entscheidungs­gründen, "eine geschäftlich unlautere Handlung vorgenommen, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wurde, nämlich einen Verbraucher ohne dessen ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbe­zwecken angerufen".

Vodafone-Kundin wurde ein vorgeblich günstigerer Festnetz-Anschluss verkauft

Im konkreten Fall hatte Vodafone eine Bestands­kundin angerufen, um ihr einen günstigeren Festnetz-Anschluss als bei ihrem bisherigen Anbieter zu verkaufen. Dies war nach Angaben der Frau im Nachhinein aber gar nicht der Fall, konstatiert der vzbv. Die Kundin habe erst mit Hilfe der Verbraucher­zentrale einen Widerruf des Auftrags durchsetzen können; die Schilderung dieses Falles decke sich im Übrigen mit zahlreichen eingegangenen Beschwerden über Vodafone.

Das Gericht über die Glaub­würdig­keit der vzbv-Zeugin: "Es mag zutreffen, dass die Zeugin verärgert über die Beklagte [Vodafone] war und ist. Der Grund hierfür dürfte allerdings gerade in dem Geschäfts­gebaren liegen, das mit häuslichen Telefonanrufen verbunden und als unseriös empfunden wird."

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