Kostenlose Warteschleifen könnten sich weiter verzögern
Bis Hotline-Warteschleifen komplett kostenlos sind, wird es noch dauern.
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Die kostenlosen Warteschleifen bei Hotlines
könnten sich weiter verzögern. Während
eigentlich geplant war, dass die Warteschleifen bei 0180- und 0900-Nummern künftig
generell kostenlos sein sollen, deutet nun einiges darauf hin,
dass dieser Schritt erst in einer zweiten Stufe kommt. Nach Medienberichten
hat sich der Wirtschaftsstaatssektretär Hans-Joachim Otto dahingehend geäußert, dass in
einer ersten Stufe nur die ersten zwei Minuten in der Warteschleife für den Anrufer kostenlos sein
sollen. In einer zweiten Stufe soll dann die komplette Wartezeit kostenlos sein sollen.
Bis Hotline-Warteschleifen komplett kostenlos sind, wird es noch dauern.
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Begründet wird diese Zweistufigkeit mit
technischen Problemen, die die Anbieter und Netzbetreiber lösen
müssten. Möglich wird dieses durch einen technischen Trick, durch den die
Rufphase (das Freizeichen) bereits zu einer Warteschleife wird.
Dieses ist aber technisch maximal 120 Sekunden möglich,
danach wird der Versuch des Verbindungsaufbaus beendet, entsprechend
müsste die Verbindung in der Tat aufgebaut und
dann berechnet werden.
Am 2. März soll das Kabinett über
die TKG-Novelle entscheiden, deren Bestandteil die kostenlosen Warteschleifen sind.
Aktuell müssen Warteschleifen bei
0180-Nummern generell bezahlt
werden, bei 0900-Nummern
obliegt es dem Inhaber der Nummer, wie er die Anrufe abrechnet.
Mit der TKG-Novelle sollen auch Festnetz-Anbieterwechsel und Rufnummern-Mitnahme im Mobilfuk vereinfacht werden. Zudem soll es ein außerordentliches Kündigungsrecht für Verbraucher geben, wenn sie nach einem Umzug die Leistungen des Anbieters nicht mehr in Anspruch nehmen können. Bislang war dies eine reine Kulanz-Regelung des Anbieters.
Aigner fordert für Schutz im Internet Nachbesserungen
Unterdessen gibt es neuen Diskussionsstoff um die Pläne von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zum Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) fordert Nachbesserungen. So müsse für jede Veröffentlichung von kommerziell erlangten Informationen im Internet "eine ausdrückliche und gesonderte Zustimmung" vorliegen, sagte Aigner der "Passauer Neuen Presse". "Ich möchte nicht, dass Onlineshops ihre Kundendaten ohne Zustimmung der Betroffenen ins Netz stellen", sagte die CSU-Politikerin.
Auch für die Erhebung von Standortdaten müsse eine entsprechende gesonderte Genehmigung eingeholt werden. Wer für die Profilbildung vertrauliche Informationen, wie etwa Inhalte aus dem E-Mail-Verkehr eines Nutzers auswerten wolle, solle hierfür die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen einholen. "Die Analyse von Mails greift genauso stark in das Persönlichkeitsrecht ein wie die Analyse der von einer Person eingegebenen Suchergebnisse", sagte die Ministerin.