Paradox: Kostenlose Warteschleifen weiter in der Warteschleife
Bundespräsident Joachim Gauck
Foto: dpa
Dass es durch den Rücktritt von Ex-Bundesprädident Christian Wulff zu Verzögerungen kommen
würde, war zu erwarten. Dass es sich jedoch so lange hinzieht, damit hat wohl kaum jemand gerechnet.
Die Rede ist von der sogenannten TKG-Novelle, die durch
Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet werden muss.
Sie regelt unter anderem eine Tarifansagepflicht bei
Call-by-Call-Anbietern, aber auch die kostenlosen Warteschleifen
bei Hotline-Nummern. Nach seiner Wahl am 18. März lässt Gauck jedoch Woche um Woche ins Land ziehen ohne das Gesetz zu unterschreiben und
auch bei der Pressestelle des Bundespräsidialamtes gibt es keine Auskunft.
Bundespräsident Joachim Gauck
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Nachdem auch heute im Bundesgesetzblatt keine Veröffentlichung des Gesetzes erschien, wird sich
die Einführung der kostenlosen Warteschleifen um einen weiteren Monat verzögern. Der Grund dafür:
Das Gesetz tritt in seiner 1. Stufe "am ersten Tag des vierten auf die Verkündung des Gesetzes
folgenden Kalendermonats in Kraft". Da das Gesetz nun frühestens Montag, wahrscheinlicher aber erst
im Mai veröffentlicht wird, tritt die Gültigkeit in einzelnen Bestandteilen erst im Mai in Kraft, die kostenlosen
Warteschleifen somit frühestens im September dieses Jahres. Lässt Gauck einen weiteren Monat ins
Land gehen, so ist auch der Oktober als Datum nicht auszuschließen.
Auch Änderungen bei Mobilfunk und DSL verzögern sich
Verbunden mit der TKG-Novelle sind auch andere Neuerungen. So können Kunden mit dem Inkrafttreten des Gesetzes auch ihre Handynummer aus einem Vertrag herausportieren, obwohl der Vertrag noch nicht beendet ist. So kann der Wechsel zu einem anderen Anbieter schneller erfolgen - auch wenn dann zwei Verträge zu bezahlen sind. Auch Neuregelungen für die Pflichten von Festnetzanbietern bei einem Umzug sind durch die TKG-Novelle abgedeckt und verzögern sich weiter.
Warum es zu dieses massiven Verzögerungen kommt, ist unklar. Bei der Pressestelle des Bundespräsidialamtes wird bei telefonischer Anfrage darauf verwiesen, man möge sich bitte per E-Mail an die Pressestelle wenden. Mehrere E-Mails unserer Redaktion in das Schloss Bellevue blieben jedoch bis dato unbeantwortet. Es ist nicht auszuschließen, dass hier Lobby-Interessen eine Rolle spielen. Ablehnen kann ein Präsident ein Gesetz nur, wenn es nach seiner Überzeugung "zweifelsfrei und offenkundig" gegen die Verfassung verstößt. Das dürfte bei der TKG-Novelle nicht gegeben sein. Allerdings ist gerade die Callcenter- und Hotline-Branche von der kostenlosen Warteschleife wenig angetan - auch weil sie sie vor große, heute noch nicht lösbare Probleme stellt.