Pranger

EU dokumentiert Verstöße gegen Roaming-Verordnung

Betroffene Kunden sollen vor nationalem Gericht klagen können
Von ddp / Ralf Trautmann

Mit der Schwarzen Liste will die EU-Kommission Verstöße gegen die neue Roaming-Verordnung dokumentieren. Mobilfunkfirmen, die ihren Kunden nicht rechtzeitig einen neuen Tarif für Telefonate im Ausland angeboten hätten, würden Ende dieser Woche auf der Internetseite der Generaldirektion für Telekommunikation veröffentlicht, teilte ein Kommissions-Sprecher heute mit.

Nach der Ende Juni in Kraft getretenen Roaming-Verordnung müssen die Mobilfunkbetreiber ihren Handykunden schriftlich einen Tarif für Auslandstelefonate innerhalb der EU anbieten. Für einen Anruf ins EU-Ausland dürfen die Firmen den Kunden im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung maximal 49 Cent pro Minute ohne Mehrwertsteuer berechnen. Für angenommene Gespräche gilt zunächst eine Preisobergrenze von 24 Cent. Die Mobilfunkunternehmen hatten bis heute Zeit, ein entsprechendes Angebot vorzulegen.

"Wenn ein Kunde bis jetzt nicht informiert worden ist, kann er vor einem nationalen Gericht klagen", sagte der Sprecher. Die Schwarze Liste werde aber nicht allzu lang, fügte er hinzu. Die meisten Unternehmen hätten das jetzt geltende EU-Recht befolgt. Einige hätten bereits Anfang Juli günstigere Roaming-Gebühren offeriert.

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