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Rechnungsexplosion bei Sugar Telecom, Paixas und Co.: Was tun?

Was tun, wenn sich der Tarif plötzlich vervielfacht hat?
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Bei Erhalt einer überhöhten Rechnung soll der Kunde laut Herrn Hild einen Einzelverbindungsnachweis anfordern und beim Rechnungsersteller (in der Regel die Deutsche Telekom) Einwendung gegen die ihm zu hoch erscheinenden Posten erheben. Dazu muss genau spezifiziert werden, welcher Rechnungsposten und welcher Betrag betroffen ist, damit der Anschlussanbieter die Zahlung entsprechend zuordnen kann. Der Rest der Rechnung sollte hingegen bezahlt werden.

Ebenso kann der Kunde vom für die beanstandeten Posten verantwortlichen Diensteanbieter ein Protokoll der technischen Prüfung gemäß § 45i TKG fordern. Laut Herrn Hild muss der Anbieter die Kosten für dieses übernehmen. Anhand von diesem muss der Dienstanbieter beweisen, dass die Entgelte richtig ermittelt wurden. Der Brief mit der Erläuterung der Beanstandung und der Anforderung des Prüfprotokolls sollte so abgeschickt werden, dass sich sein Zugang später nachweisen lässt. Nicht sinnvoll ist die Anforderung eines technischen Prüfprotokolls, wenn sich die Einwendungen rein auf kaufmännische Streitigkeiten bezieht, etwa falsche Minutenpreise. Sind hingegen auch falsche Verbindungszeiten im EVN, oder besteht zumindest ein dahingehender Verdacht, kann auch das Protokoll angefordert werden.

Mahnungen aussitzen

Während die Telekom Einwendungen gegen Posten von Drittanbietern in der Regel schnell und korrekt bearbeitet, setzen die betroffenen Drittanbieter anschließend alle Hebel in Bewegung, um doch noch an "ihr" Geld zu kommen. Etliche Mahnungen mit jeweils steigenden Mahnkosten oder der Androhung von negativem Schufa-Eintrag, Mahnbescheid oder gar weiteren gerichtlichen Schritten sind nicht ungewöhnlich.

Hier ist wichtig, ggfls. gegenüber dem vom Anbieter beauftraten Inkassounternehmen noch einmal die Einwendungen zu wiederholen. Ein solches Schreiben reicht aber auch. Sind die in der Einwendung genannten Gründe für die Verweigerung der Zahlung stichhaltig genug, wird das Inkassounternehmen in der Regel nach einiger Zeit aufgeben.

Ebenso kann es aber passieren, dass tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wird oder Klage erhoben wird. Für diesen Fall ist wichtig, bereits vorab alle möglichen Beweise zu sichern: Internet-Verbindungseinstellungen, den Vertrag mit dem alten Anbieter, alte Rechnungen, ausgedruckte Webseiten mit Tarifen, alle Schreiben des Inkassobüros und dergleichen mehr. Mit den gesammelten Werken sollte man dann nach Erhalt von Mahnbescheid oder Klageschreiben schnell zu einem Anwalt oder zur Verbraucherzentrale gehen, um sich beraten zu lassen.

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