IC-Gebühren

BNetzA senkt Mobilfunk-Terminierungsentgelte deutlich

Bundesnetzagentur reduziert Interconnection-Entgelte bis zu 19 Prozent
Von Marc Kessler

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) senkt die Terminierungsentgelte in die Mobilfunknetze zum 1. April deutlich. BNetzA-Präsident Matthias Kurth hatte teltarif eine Senkung der Terminierungsentgelte bereits vorab bestätigt. Die auch Interconnection-Entgelte genannten Gebühren werden immer dann fällig, wenn Gespräche von einem Festnetzanschluss oder einem Mobilfunknetz zu einem anderen Mobilfunknetz übergeben werden. Die Entgelte werden dabei im Sekundentakt (1/1) abgerechnet.

Ab morgen betragen die Interconnection-Entgelte für Gespräche in die D-Netze 6,59 Cent pro Minute (netto), in die E-Netze 7,14 Cent netto. Damit liegen die neuen Entgelte deutlich unter den bisherigen Sätzen von 7,92 Cent (T-Mobile, Vodafone) beziehungsweise 8,8 Cent (o2, E-Plus) und sinken um gut 16 (D-Netze) beziehungsweise knapp 19 Prozent (E-Netze). Alle Netzbetreiber - außer E-Plus - hatten eine Erhöhung der Terminierungsentgelte beantragt, o2 mit 16,43 Cent netto sogar fast das Doppelte des bislang geltenden Satzes verlangt. Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth
Foto: Bundesnetzagentur

BNetzA-Präsident Matthias Kurth zur Entscheidung: "Die Tarifreduzierung beruht ganz überwiegend auf den gegenüber der letzten Entscheidung deutlich gestiegenen Verkehrsmengen in den Mobilfunknetzen, die insbesondere auf ON-Net- [innerhalb des eigenen Netzes] und Datenverkehre zurückzuführen sind. Diese für den Mobilfunk erfreuliche Entwicklung zeigt, dass mobile Sprach- und Datendienste erheblich stärker als bisher genutzt werden." Kurth zeigt sich davon überzeugt, dass die deutlich niedrigeren Terminierungsentgelte einer "Quersubventionierung der Mobilfunknetze durch die Festnetzbetreiber" vorbeugen.

Kurth: Preissenkungen sollen weitergegeben werden

Im Mobilfunk wird immer mehr telefoniert
(zum Vergrößern klicken)
Grafik: Bundesnetzagentur
Kurth forderte die Festnetzbetreiber auf, die gesunkenen Vorleistungsentgelte ab sofort an die Verbraucher weiterzugeben. "Die Festnetzbetreiber haben es jetzt in der Hand", so der BNetzA-Chef.

Bei der Kalkulation der neuen Interconnection-Entgelte seien neben den Netzkosten auch die Kosten für die UMTS-Lizenzen der Netzbetreiber berücksichtigt worden. Der Differenz der Terminierungsentgelte zwischen D- und E-Netzen habe sich noch einmal leicht verringert, da sich die Nachteile der E-Netz-Betreiber mit fortschreitender Zeit weiter verringerten.

Neue Entgelte sind bis 30. November 2010 gültig

Kurth forderte alle Beteiligten auf, "trotz der mittlerweile üblichen und sehr schnellen Reaktionen (...) die getroffenen Entscheidungen erst gründlich zu prüfen, bevor Festlegungen getroffen werden." Die neuen Mobilfunk-Terminierungsgebühren gelten bis zum 30. November 2010.

Ebenfalls heute hat die Bundesnetzagentur die ab 1. April geltenden neuen Preise für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) - auch als "letzte Meile" bekannt - beschlossen. Mehr dazu lesen Sie in in einer eigenen Meldung.

Mittlerweile haben die Netzbetreiber auf die Entscheidung der Bundesnetzagentur reagiert. Die Statements der Mobilfunker finden Sie in einem Folge-Artikel. Einen Kommentar zu diesem Thema lesen Sie in einem aktuellen Editorial.

Weitere Artikel zum Thema Regulierung der Terminierungsentgelte im Mobilfunk