E-Rezept

Smartphone statt Zettel: Das E-Rezept kommt

Die Tage des Papier­rezepts sind gezählt, zumin­dest für gesetz­lich Versi­cherte. Statt­dessen gibt es bald pro verschrie­benem Medi­kament einen digi­talen Code. Doch was ist, wenn man kein Smart­phone hat?
Von dpa /

Ob Anti­bio­tikum, Beta­blo­cker oder Chole­ste­rin­senker: Um das rich­tige Arznei­mittel zu bekommen, reicht Pati­enten zukünftig in der Apotheke ein digi­taler Code.

In einigen Arzt­praxen und Apotheken der Test­region Berlin-Bran­den­burg können sie ab Anfang Juli statt des alten rosa Papier­rezepts auch ein elek­tro­nisches Rezept auf dem Smart­phone vorzeigen. Geplanter Start für das E-Rezept in ganz Deutsch­land: 2022.

Ganz verschwinden wird das Rezept auf Papier im kommenden Jahr aber noch nicht. Auch für Menschen ohne Smart­phone gibt es eine Lösung.

"Für den Pati­enten sehen wir durch das E-Rezept haupt­säch­lich Vorteile", sagt Sabine Wolter, Refe­rentin für Gesund­heits­recht bei der Verbrau­cher­zen­trale Nord­rhein-West­falen. "Dem Pati­enten werden Wege erspart." Die Test­phase werde zeigen, wo even­tuell noch Nach­steue­rungs­bedarf bestehe, so die Verbrau­cher­schüt­zerin.

Wo und ab wann gibt es das E-Rezept?

Das E-Rezept soll 2022 in ganz Deutschland eingeführt werden Das E-Rezept soll 2022 in ganz Deutschland eingeführt werden
Bild: picture alliance/dpa | Bernd Weissbrod
Am 1. Juli startet das elek­tro­nische Rezept in Berlin und Bran­den­burg. "In dieser Fokus­region sind es etwa 50 Arzt­praxen und 120 Apotheken, die das E-Rezept testen und bewerten", sagte Gabriele Regina Over­wie­ning, Präsi­dentin der Bundes­ver­eini­gung Deut­scher Apothe­ker­ver­bände (ABDA). Das sei in der Region etwa jede zehnte Apotheke. In teil­neh­menden Praxen können Pati­entinnen und Pati­enten wahl­weise ein Papier- oder ein E-Rezept bekommen.

Ursprüng­lich sollte es im Sommer bundes­weit losgehen. Doch daraus wurde doch nichts. "Das Ganze ist komplexer als gedacht", begründet Over­wie­ning diese Verschie­bung. Nun werden im vierten Quartal dieses Jahres nach und nach alle weiteren Praxen und Apotheken an das System ange­schlossen. Erst zum 1. Januar 2022 wird das E-Rezept für alle gesetz­lich Versi­cherten und alle Vertrags­ärzte in Deutsch­land verpflich­tend. Ab dann soll es kein rosa Rezept mehr geben.

Was ist mit privat Versi­cherten?

Das blaue Rezept für Privat­ver­sicherte gibt es zunächst weiter in Papier­form. "Auch privat Versi­cherte sollen zukünftig einen Zugang zum E-Rezept erhalten", sagt Verbrau­cher­schüt­zerin Wolter.

Nach Angaben der ABDA werden hier noch Konzepte für eine benut­zer­freund­liche Abrech­nung erar­beitet. Zurzeit müssen Privat­ver­sicherte in der Apotheke jeweils in Vorleis­tung gehen und anschlie­ßend das Rezept mit ihrer Kran­ken­ver­siche­rung abrechnen.

Ähnlich läuft es, wenn gesetz­lich Versi­cherte alter­native Medi­kamente erhalten, für die keine Rezept­pflicht besteht. Diese können sie zum Teil später bei der Kran­ken­kasse einrei­chen. Auch hier gilt das E-Rezept noch nicht, Ärztinnen und Ärzte stellen in dem Fall weiterhin ein grünes Papier­rezept aus.

Und wie funk­tio­niert nun das E-Rezept?

Wer ein Smart­phone besitzt, lädt sich zunächst die kosten­lose E-Rezept-App herunter. Sie soll ab 1. Juli im Google Play-Store, im App-Store von Apple und der Huawei AppGallery verfügbar sein. Die App wurde von der Gematik [Link entfernt] entwi­ckelt, die für die Tele­matikin­fra­struktur in Deutsch­land verant­wort­lich ist. Das Bundes­gesund­heits­minis­terium ist Haupt­anteils­eigner dieser Gesell­schaft.

Hat man die App auf dem Smart­phone, verordnet der Arzt ein bestimmtes Medi­kament nicht mehr auf Papier, sondern digital. "Man bekommt einen spezi­ellen Code auf seine Handy-App", erklärt Verbrau­cher­schüt­zerin Wolter. Den kann man in der Apotheke selbst vorzeigen oder man über­mit­telt ihn, um sich etwa die Arznei liefern zu lassen.

Damit das alles klappt, muss das Smart­phone den NFC-Über­tra­gungs­stan­dard unter­stützen und mindes­tens iOS 12 oder Android 6 als Betriebs­system haben, erklärt die Gematik. Zudem ist eine elek­tro­nische Gesund­heits­karte mit NFC-Funk­tion nötig. Das sei an der sechs­stel­ligen Zugangs­nummer unter den Deutsch­land-Farben der Karte erkennbar. Zudem braucht man die PIN-Nummer der Karte. Wer die PIN nicht hat, fragt bei der Kran­ken­kasse nach.

Wer sich nicht mit der Gesund­heits­karte in der App anmelden kann - sei es, weil das Smart­phone nicht den Vorgaben entspricht oder man die Karten-PIN nicht parat hat -, kann sie nur abge­speckt nutzen: Um den Rezept­code in der Arzt­praxis vom Ausdruck abzu­scannen, ihn in der App zu spei­chern und in der Apotheke auf dem Smart­phone vorzu­zeigen. Der Mehr­wert dieser Funk­tio­nalität allein ist eher dürftig.

Gene­rell gut zu wissen: Auch in Versand­apo­theken ist ein E-Rezept einlösbar. Abge­rechnet wird wie bisher: direkt zwischen Apotheke und gesetz­licher Kran­ken­kasse.

Was mache ich, wenn ich gar kein Smart­phone habe?

Dann wird der Code in der Praxis auf Papier ausge­druckt - diese Option besteht weiterhin und ist ja auch nötig, wenn man zwar die App hat, aber dort nicht mit der Gesund­heits­karte ange­meldet ist und den Code deshalb wie oben beschrieben abscannen muss.

Der ausge­druckte Code kann in der Apotheke genauso einge­lesen werden wie der digi­tale. Wer kein Smart­phone hat, wird also nicht ausge­schlossen.

Welche Vorteile soll das E-Rezept für mich bringen?

Es soll idea­ler­weise manchen Weg ersparen. "Im Grunde kann ein Patient vom Arzt nach Hause oder zur Arbeit gehen, in der App nach einer Apotheke suchen und eine unver­bind­liche Anfrage stellen, ob das Arznei­mittel vorhanden ist", erklärt Wolter. So hat man die Option, als Patient nur dann zu bestellen, wenn eine Arznei vorrätig ist.

Bietet die Apotheke einen Boten­dienst an, bringt sie einem das Medi­kament viel­leicht direkt abends vorbei. Die Verbrau­cher­schüt­zerin rechnet damit, dass sich Boten­dienste von Apotheken mit dem E-Rezept noch weiter etablieren.

Wer ein Folge­rezept braucht, zum Beispiel bei chro­nischen Erkran­kungen, kann durch das E-Rezept even­tuell auf den Gang zum Arzt verzichten. Kennt der Arzt den Pati­enten samt der Kran­ken­geschichte, reicht ein Anruf. "Wenn jemand nicht gut zu Fuß ist oder das Haus nicht verlassen will, kann der Arzt auf einen Anruf hin ein Medi­kament verordnen und ein E-Rezept schi­cken", sagt ABDA-Präsi­dentin Over­wie­ning.

Zudem können auf der App Hinweise zur Einnahme und Dosie­rung sowie der Medi­kamen­ten­plan hinter­legt werden. Ein gewünschter Effekt davon ist, so Verbrau­cher­schüt­zerin Wolter: "Der Apotheker sieht, was für Arznei­mittel der Patient bereits einnimmt, und merkt, wenn sich viel­leicht etwas nicht verträgt."

Der digi­tale Impf­pass ist verfügbar. Wir haben ihn auf einem Smart­phone getestet.

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