Lauschangriff

Starker Anstieg bei Telefonüberwachungen in Berlin

Strafverteidiger über diese Entwicklung besorgt
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Zur Verbrechensbekämpfung werden immer mehr Telefonate abgehört. Zur Verbrechensbekämpfung werden immer mehr Telefonate abgehört.
Montage: teltarif.de
Auf der Jagd nach Verbrechern hört die Polizei immer wieder die Telefone von Verdächtigen ab - und der Witz an der Überwachung ist, dass die derart überwachten Personen möglichst nichts davon mitbekommen sollen. Gesetzlich geregelt ist dies in der Strafprozessordnung (StPO § 100a). Danach darf gelauscht werden, sofern der Verdacht einer schweren Straftat besteht oder die Ermittler anderweitig nicht weiterkommen.

Zur Verbrechensbekämpfung werden immer mehr Telefonate abgehört. Zur Verbrechensbekämpfung werden immer mehr Telefonate abgehört.
Montage: teltarif.de
Zu den insgesamt 39 aufgelisteten Tatbeständen zählen: Hochverrat, Sexualstraftaten, Drogendelikte oder Mord und Totschlag. Lauschen darf die Polizei jedoch nur, solange es um strafrechtlich relevante Informationen geht. Spricht ein Verdächtiger über sein Privatleben, darf dies nicht verwertet werden.

Die Berliner Polizei hat im vergangenen Jahr mehr als 1,5 Millionen Telefonate abgehört, um Kriminellen auf die Spur zu kommen oder Beweise zu sammeln. Das sind rund 410 000 Gespräche mehr als noch 2010. Laut einem Senatsbericht, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, ordnete die Staatsanwaltschaft in 151 Verfahren eine Überwachung an. In mehr als jedem zweiten Fall (89) ging es um Drogendelikte. Öfters überwacht wurden Telefone auch in Fällen von Raub oder Erpressung (16), Bandendiebstahl (8) sowie Bestechung (6) und Geldfälschung (6).

Weniger Verdächtige mit deutlich mehr Anschlüssen

Zwar hörten die Ermittler die Apparate von nur 384 Verdächtigen ab - 2010 waren es noch 589. Dafür verdreifachte sich die Zahl der überwachten Anschlüsse auf 2894. "Kriminelle nutzen immer mehr Handys - vor allem mit Prepaid-Karten. Darauf reagieren die Behörden", sagte der Grünen-Innenexperte Benedikt Lux der dpa.

Für die Vereinigung Berliner Strafverteidiger ist der Anstieg der überwachten Gespräche und Anschlüsse besorgniserregend. "Mit einem Kriminalitätsanstieg ist das nicht zu erklären", sagte die Vize-Vorsitzende Nicole Friedrich. Auch Unschuldige könnten von den Telefonüberwachungen betroffen sein. Friedrich forderte deshalb die Reduzierung des Straftatenkatalogs sowie die strikte Einhaltung des Richtervorbehalts. Demnach dürfen nur Richter über bestimmte Maßnahmen entscheiden.

Neben rund 537 erstmals angeordneten Überwachungen wurden rund 376 solcher Maßnahmen auch verlängert - rund zwei Drittel um mehr als zwei Monate. Besonders interessierten die Ermittler die Handygespräche von Tatverdächtigen: Hier gab es 566 solcher Anordnungen; bei den Festnetzanschlüssen gab es dagegen nur 85.

Die Auskunft über die Telefonüberwachung wurde 2004 festgesetzt. Seitdem legt der Senat einen jährlichen Bericht vor. Der Grünen-Experte Lux forderte nun auch eine ähnlich detaillierte Auflistung für die Funkzellenabfrage. Anfang des Jahres war bekanntgeworden, dass bei einer Funkzellenüberwachung im Oktober 2009 im Berliner Stadtteil Friedrichshain erheblich mehr Handydaten von den Ermittlern erhoben und ausgewertet wurden als bislang bekannt war. Innensenator Frank Henkel (CDU) kündigte daraufhin mehr Transparenz an.

Bei dem Vorfall im Oktober 2009 in Friedrichshain brannte in der Nacht ein Fahrzeug, woraufhin die Mobilfunk-Anbieter angewiesen wurden, "sämtliche Verkehrsdaten und Verbindungsdaten" von 13 Funkzellen in dem betroffenen Gebiet zu übermitteln. Allerdings gilt die Gegend entlang der Rigaer Straße als ein Schwerpunkt der linksextremen Szene. In dem dicht bewohnten Gebiet zwischen Weberwiese, Petersburger Platz, S-Bahnhof Frankfurter Allee und der Grünberger Straße befinden sich auch viele Clubs und Restaurants, weshalb außer den Daten der Anwohner mit ziemlicher Sicherheit auch die Funkdaten zahlreicher unbeteiligter Besucher erfasst wurden. Bei einer Funkzellenauswertung können alle ins Netz eingebuchten Mobiltelefone und ihre Besitzer erfasst werden, selbst wenn gerade keine Kommunikation über Telefon, SMS oder sonstige Dienste erfolgt.

Für Empörung und bundesweite Aufmerksamkeit sorgte auch ein ähnlicher Vorfall im Februar 2011 in Dresden, bei per Funkzellenauswertung nicht nur die Mobilfunkdaten von Teilnehmern einer Anti-Nazi-Demo, sondern die Handys zahlreicher unbeteiligter Bürger erfasst und ausgewertet wurden.

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