Lahmes Internet? Mehr Rechte für Verbraucher ab Dezember
Langsames Internet ist ein Ärgernis. Vor allem, wenn vom Provider höhere Datenübertragungsgeschwindigkeiten versprochen wurden. Nun sollen die Rechte von Verbrauchern gestärkt werden, in dem die Bundesnetzagentur Regeln festlegt, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen die Entgelte reduziert werden können.
Die neuen Minderungsregeln gelten für Festnetz-Breitbandanschlüsse. Der "Entwurf einer Allgemeinverfügung zu den neuen Minderungsregelungen für Festnetz-Breitbandanschlüsse" wird heute von der Bundesnetzagentur zur Konsultation gestellt. Die neuen Rechte für Verbraucher sollen am 1. Dezember in Kraft treten.
Minderungsrecht ab dem 1. Dezember: Voraussetzungen
Ist das Internet dauerhaft lahm, kann man unter Voraussetzungen das Entgelt mindern
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Die Verbraucherrechte werden im Telekommunikationsgesetz verankert. Danach sollen Verbraucher das vertraglich vereinbarte Entgelt mindern
oder Gebrauch von einer außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist machen können. Diese Optionen können Verbraucher nutzen,
wenn "erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung der
Internetzugangsdienste und der vom Anbieter angegebenen Leistung" bestehen.
Das kann man als Verbraucher natürlich nicht einfach so beanstanden, ohne einen Nachweis zu erbringen. Dieser kann "durch den von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Überwachungsmechanismus" erbracht werden.
Konkret bedeutet das: Der Internetnutzer muss selbst aktiv werden. Mit dem "Überwachungstool" der Bundesnetzagentur ist die Breitbandmessung-Desktop-App gemeint, die über die entsprechende Internetseite (breitbandmessung.de) zu finden ist.
Sollte sich bei der Messung also herausstellen, dass die Geschwindigkeiten im Download und Upload erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig dauerhaft von der vom Anbieter vereinbarten Leistung abweichen, kann die Minderung der monatlichen Zahlung durch eine Protokollierung über die Breitbandmessung-Desktop-App gerechtfertigt werden. Die vereinbarte Leistung ist in den Datenblättern des Anbieters zum Internetanschluss zu finden. Die Desktop-App ist für Windows 7 und Windows 10 sowie für macOS ab der Version 10.12 und für Linux (Ubuntu ab 16.04/Debian 8) zum Download verfügbar.
Breitbandmessung - so gehts
In der Beschreibung zur App funktioniert das Messverfahren wie folgt: Zunächst kann mit der App eine Einzelmessung durchgeführt werden. Sollte sich hierbei schon herausstellen, dass die Übertragungsgeschwindigkeiten von denen die der Provider genannt hat, abweichen, kann das Desktop-App-Nachweisverfahren genutzt werden. Danach muss eine Mindestanzahl von 20 Messungen durchgeführt werden, die anschließend als Nachweis gegenüber dem Internetprovider genutzt werden können.
Die Messungen müssen an mindestens zwei unterschiedlichen Tagen vorgenommen, also sprich mindestens zehn Messungen an einem Tag. Außerdem sollen die Messungen über eine LAN-Verbindung erfolgen. Die "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung" im Download bedeutet dann konkret, wenn "nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden, die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird".
Um die Breitbandmessung noch genauer zu machen, hat die Bundesnetzagentur die Mess-Server direkt an den Internetknoten DE-CIX in Frankfurt am Main angebunden. Details dazu lesen Sie in einer weiteren News.