Themenspezial: Verbraucher & Service Verbraucherrechte

Lahmes Internet? Mehr Rechte für Verbraucher ab Dezember

Weicht die Inter­net­geschwin­dig­keit dauer­haft von der genannten des Provi­ders ab, können Nutzer ab dem 1. Dezember von neuen Minde­rungs­regeln Gebrauch machen.
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Lang­sames Internet ist ein Ärgernis. Vor allem, wenn vom Provider höhere Daten­über­tra­gungs­geschwin­dig­keiten verspro­chen wurden. Nun sollen die Rechte von Verbrau­chern gestärkt werden, in dem die Bundes­netz­agentur Regeln fest­legt, nach denen unter bestimmten Voraus­set­zungen die Entgelte redu­ziert werden können.

Die neuen Minde­rungs­regeln gelten für Fest­netz-Breit­band­anschlüsse. Der "Entwurf einer Allge­mein­ver­fügung zu den neuen Minde­rungs­rege­lungen für Fest­netz-Breit­band­anschlüsse" wird heute von der Bundes­netz­agentur zur Konsul­tation gestellt. Die neuen Rechte für Verbrau­cher sollen am 1. Dezember in Kraft treten.

Minde­rungs­recht ab dem 1. Dezember: Voraus­set­zungen

Ist das Internet dauerhaft lahm, kann man unter Voraussetzungen das Entgelt mindern Ist das Internet dauerhaft lahm, kann man unter Voraussetzungen das Entgelt mindern
Fotos: Image licensed by Ingram Image/Anne Katrin Figge - fotolia.com, Montage: teltarif.de
Die Verbrau­cher­rechte werden im Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz veran­kert. Danach sollen Verbrau­cher das vertrag­lich verein­barte Entgelt mindern oder Gebrauch von einer außer­ordent­lichen Kündi­gung ohne Einhal­tung einer Frist machen können. Diese Optionen können Verbrau­cher nutzen, wenn "erheb­lich, konti­nuier­lich oder regel­mäßig wieder­keh­rende Abwei­chungen bei der Geschwin­dig­keit zwischen der tatsäch­lichen Leis­tung der Inter­net­zugangs­dienste und der vom Anbieter ange­gebenen Leis­tung" bestehen.

Das kann man als Verbrau­cher natür­lich nicht einfach so bean­standen, ohne einen Nach­weis zu erbringen. Dieser kann "durch den von der Bundes­netz­agentur bereit­gestellten Über­wachungs­mecha­nismus" erbracht werden.

Konkret bedeutet das: Der Inter­net­nutzer muss selbst aktiv werden. Mit dem "Über­wachungs­tool" der Bundes­netz­agentur ist die Breit­band­mes­sung-Desktop-App gemeint, die über die entspre­chende Inter­net­seite (breitbandmessung.de) zu finden ist.

Sollte sich bei der Messung also heraus­stellen, dass die Geschwin­dig­keiten im Down­load und Upload erheb­lich, konti­nuier­lich oder regel­mäßig dauer­haft von der vom Anbieter verein­barten Leis­tung abwei­chen, kann die Minde­rung der monat­lichen Zahlung durch eine Proto­kol­lie­rung über die Breit­band­mes­sung-Desktop-App gerecht­fer­tigt werden. Die verein­barte Leis­tung ist in den Daten­blät­tern des Anbie­ters zum Inter­net­anschluss zu finden. Die Desktop-App ist für Windows 7 und Windows 10 sowie für macOS ab der Version 10.12 und für Linux (Ubuntu ab 16.04/Debian 8) zum Down­load verfügbar.

Breit­band­mes­sung - so gehts

In der Beschrei­bung zur App funk­tio­niert das Mess­ver­fahren wie folgt: Zunächst kann mit der App eine Einzel­mes­sung durch­geführt werden. Sollte sich hierbei schon heraus­stellen, dass die Über­tra­gungs­geschwin­dig­keiten von denen die der Provider genannt hat, abwei­chen, kann das Desktop-App-Nach­weis­ver­fahren genutzt werden. Danach muss eine Mindest­anzahl von 20 Messungen durch­geführt werden, die anschlie­ßend als Nach­weis gegen­über dem Inter­net­pro­vider genutzt werden können.

Die Messungen müssen an mindes­tens zwei unter­schied­lichen Tagen vorge­nommen, also sprich mindes­tens zehn Messungen an einem Tag. Außerdem sollen die Messungen über eine LAN-Verbin­dung erfolgen. Die "erheb­liche, konti­nuier­liche oder regel­mäßig wieder­keh­rende Abwei­chung" im Down­load bedeutet dann konkret, wenn "nicht an mindes­tens zwei Mess­tagen jeweils mindes­tens einmal 90 Prozent der vertrag­lich verein­barten maxi­malen Geschwin­dig­keit erreicht werden, die norma­ler­weise zur Verfü­gung stehende Geschwin­dig­keit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder die vertrag­lich verein­barte mini­male Geschwin­dig­keit an mindes­tens zwei Mess­tagen jeweils unter­schritten wird".

Um die Breit­band­mes­sung noch genauer zu machen, hat die Bundes­netz­agentur die Mess-Server direkt an den Internet­knoten DE-CIX in Frank­furt am Main ange­bunden. Details dazu lesen Sie in einer weiteren News.

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