Leistungsschutzrecht-Debatte: Google regt Runden Tisch an
Runder Tisch: Google bittet zum Gespräch
Bild: teltarif.de, Google, BMJ
In der Debatte über ein
Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet hat Google einen
Runden Tisch mit allen Beteiligten im Kanzleramt angeregt. Der jetzt
bekannt gewordene Gesetzesvorschlag bedeute "einen Eingriff in die
Informationsfreiheit und würde Deutschland weltweit isolieren", sagte
Google-Sprecher Kay Oberbeck heute in Hamburg. Dabei sei Google
"in vielen Bereichen ein wichtiger Partner der Verlage und hat ein
großes Interesse an qualitativ hochwertigem Journalismus".
Runder Tisch: Google bittet zum Gespräch
Bild: teltarif.de, Google, BMJ
Die Regierungskoalition hat Anfang März in einem Spitzengespräch
ihre im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht bekräftigt, das
Leistungsschutzrecht als Teil einer Reform des Urheberrechts
einzuführen. Daraufhin legte das Bundesjustizministerium Mitte Juni
einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz vor, der
Presseerzeugnisse vor einer freien gewerblichen Nutzung im Internet
schützen sollte. Nach teilweise massiver Kritik auch in den Reihen
der Koalitionsparteien wurde nun ein zweiter Referentenentwurf
vorgelegt, der sich nach Informationen von
Heise Online auf die
Nutzung von Presseerzeugnissen durch Suchmaschinen beschränkt. Die
Verlegerverbände haben gefordert, das Leistungsschutzrecht noch in
dieser Legislaturperiode, also bis Herbst 2013, einzuführen.
Scharfe Kritik am Gesetzesvorhaben
Google-Sprecher Oberbeck erklärte, schon jetzt könne sich jeder Verlag durch eine einfache Ergänzung im Code seines Web-Auftritts aus der Google-Suche herausnehmen. Dafür bedürfe es keines neuen Gesetzes. "Solch ein Gesetz schützt niemanden und schadet allen - Nutzern, Verlagen, Suchmaschinen und der deutschen Wirtschaft."
Auch der Branchenverband Bitkom kritisierte das Gesetzesvorhaben heute erneut. Es gebe keine Antwort auf die Frage, "weshalb in Deutschland eine neue Abgabe auf innovative Internetdienste eingeführt werden soll, die es so in keinem anderen Land der Welt gibt", erklärte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Damit würden auch junge innovative Unternehmen von Deutschland abgeschreckt.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff bezeichneten es heute als verwunderlich, dass ein erster Entwurf für das geplante Gesetz "trotz klarer Beschlüsse des Koalitionsausschusses und einer fast dreijährigen Vorbereitungszeit so schnell wieder überarbeitet werden musste". Der Entwurf sei offensichtlich noch nicht ausgereift. "Insbesondere erscheint die Begrenzung auf Suchmaschinenanbieter bei der Zahlungspflicht nicht nachvollziehbar." So blieben "Newsaggregatoren" - das sind Internet-Portale, die Nachrichten und Artikel sammeln und gebündelt darstellen - außen vor, obwohl sie sich die Leistungen der Verlage noch viel stärker zunutze machten.
Der Entwurf des Justizministeriums für das Gesetz befindet sich zurzeit in der Abstimmung mit den anderen Ressorts. Etwaige Änderungswünsche sollen dann noch berücksichtigt werden. Der nächste Schritt wäre dann ein Beschluss im Bundeskabinett zu dem Gesetzentwurf, ehe dieser dem Bundestag als dem eigentlichen Gesetzgeber zugeleitet würde. Zur Anregung eines Runden Tisches zum Leistungsschutzrecht verwies das Bundespresseamt auf Anfrage darauf, dass der Referentenentwurf zurzeit im Bundesjustizministerium bearbeitet werde.