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Bundeswahlleiter prüft Twitter-Vorab-Prognosen

Angebliche Wahlprognosen sollen nicht glaubwürdig sein
Von dpa / Marie-Anne Winter

Auf der Kurznachrichten-Plattform Twitter sind wie berichtet am Sonntag noch vor Schließung der Wahllokale um 18 Uhr detaillierte Prognosen über das Abstimmungsergebnis der Bundestagswahl veröffentlicht worden. Die dort behaupteten angeblichen Prognosen wichen allerdings sehr stark voneinander ab. Eine Sprecherin von Bundeswahlleiter Roderich Egeler kündigte am späten Abend in Berlin an, alle entsprechenden Einträge in den kommenden Tagen genau zu überprüfen.

Einzelne Twitter-Nutzer behaupteten am Nachmittag, sich auf renommierte Umfrageinstitute zu beziehen und aus deren Wählerbefragungen zu zitieren. Die angeblichen Ergebnisse wurden teilweise sogar bis auf die zweite Stelle hinter dem Komma genannt - was ihre Glaubwürdigkeit zweifelhaft machte, weil es nicht der Arbeitsweise der Demoskopen entspricht. Ein Nutzer schrieb sogar unter dem Namen eines bekannten Forschungsinstituts. Auch konkrete Zahlen zu Überhangmandaten waren bei Twitter zu finden.

Die Sprecherin des Bundeswahlleiters sagte: "Unser erster Eindruck war aber, dass sehr viele der Einträge vor 18 Uhr sehr weit weg waren von den tatsächlichen Hochrechnungen." Zwei Mitarbeiter der Wahlleitung und eine externe Firma hätten den ganzen Tag mit speziellen Suchmasken die Plattform durchsucht. "Für Schlüsse ist es noch zu früh", betonte die Sprecherin. "Wir werden die riesige Masse von mehreren tausend Einträgen in Ruhe analysieren."

In Deutschland ist es verboten, die Ergebnisse von Wählerbefragungen am Wahltag vor Schließung der Wahllokale zu veröffentlichen. Bei den Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und dem Saarland Ende August waren eineinhalb Stunden vor Schließung der Wahllokale Zahlen "gezwitschert" worden, die den späteren Ergebnissen zum Teil recht nahe kamen. Bundeswahlleiter Egeler hatte vor der Stimmabgabe gewarnt, dass das Veröffentlichen detaillierter Prognosezahlen am Wahltag laut Bundeswahlgesetz mit bis zu 50 000 Euro bestraft werden könne. Bei der Wiederwahl von Bundespräsident Horst Köhler Ende Mai hatten mehrere Bundestagsabgeordnete das Ergebnis vor der offiziellen Verkündung über den Internetdienst verbreitet.

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