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Bundesrat: WhatsApp & Co. müssen stärker reguliert werden

Messengerdienste mit Sitz in den USA haben andere Gepflogenheiten bezüglich Sicherheit und Datenschutz als es das deutsche Recht vorschreibt. Der Bundesrat will die Dienste nun per TKG stärker regulieren lassen.
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"Deutsche Telekommunikations-Anbieter müssen sich an die Gesetze halten, WhatsApp, Skype und Facebook können machen, was sie wollen" - diesen Vorwurf hört man in der letzten Zeit vermehrt. Meist geht es in der Diskussion um die Sicherheit und das Datenschutzniveau der so genannten Over-the-top-Dienste (OTT), die selbst keine eigene Netzinfrastruktur aufbauen, sondern das Internet nutzen. Viele der Dienste haben ihren Hauptsitz in den USA und fühlen sich primär den dortigen Gepflogenheiten bezüglich Sicherheit und Datenschutz verpflichtet.

Nachdem in Deutschland vermehrt Stimmen laut geworden sind, die ausländischen OTT-Dienste genau so streng zu regulieren wie deutsche Telekommunikations-Dienstleister, greift nun der Bundesrat ein. In ihrer heutigen Sitzung hat die Länderkammer einen Antrag verabschiedet, in dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, für mehr "Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen" zu sorgen.

Bundesrat betrachtet TKG-Vorgaben als Maßstab

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Der heutigen Sitzung vorausgegangen war ein Antrag des Landes Hessen vom 17. Februar, in dem der Bundesrat zu einem Beschluss aufgefordert wird. Der heute gefasste Beschluss soll nun der Bundesregierung vorgelegt werden.

Der zunehmende Einsatz digitaler Medien in Gesellschaft und Wirtschaft verändere gewohnte Lebens- und Wirtschaftsbereiche "schnell und teilweise umbruchartig", konstatiert die Länderkammer. Die Digitalisierung führe zur "Ausbreitung neuer Geschäftsmodelle". Der geltende Rechtsrahmen im Telekommunikationssektor hinke dieser Entwicklung hinterher. Insbesondere bezüglich der Messengerdienste und deren starker Nutzung gebe es "kurzfristigen Anpassungsbedarf". Im zentralen Absatz schreibt der Bundesrat:

Konkreten Anpassungsbedarf bei dem bestehenden Rechtsrahmen sieht der Bundesrat jedoch bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten, der Machine-to-Machine-Kommunikation sowie bei der Prüfung der Regulierung von Internetplattform-Anbietern. Der Bundesrat spricht sich für eine stärkere Gleichbehandlung von Substitutionsprodukten für Telekommunikationsdienste wie Messengerdienste und standortbezogene Dienste mit Telekommunikationsdiensten aus und bittet die Bundesregierung, insbesondere die Anwendung der im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelten Vorschriften zum Kundenschutz, zur Marktregulierung, zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz für Dienste gleicher Funktionalität sicherzustellen.

Der Bundesrat nennt WhatsApp, Line und Telegram als Beispiele für Messenger und stellt fest, diese würden zunehmend "als Substitut für Kurznachrichten (SMS) und klassische Sprachtelefonie verwendet". In Abhängigkeit von der technischen Ausgestaltung des Messengerdienstes sei die Anwendbarkeit und Durchsetzung des TKG "nicht sichergestellt". Messengerdienste hätten bezüglich der Verkehrsdaten und vor allem der Inhalte der Kommunikation "ein deutlich geringeres Schutzniveau." Für Nutzer sei nicht unterscheidbar, welche technische Lösung wie zum Beispiel eine Daten- oder Transportverschlüsselung bei welchem Messengerdienst greift. Deshalb solle "ein dem TKG entsprechendes Schutzniveau bei allen Diensten mit entsprechender Funktionalität sichergestellt werden." Bei Facebook und Google sei zu prüfen, inwieweit die jetzigen TKG-Regelungen im Bereich des Kundenschutzes und der öffentlichen Sicherheit ausreichend sind. Die wirtschaftliche Wertschöpfung müsse "mit einem hohen Sicherheits- und Schutzniveau" verknüpft werden.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um einen entsprechenden Fortschrittsbericht bis Herbst 2016.

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