700-MHz-DVB-T-Frequenz-Auktion: Das plant die BNetzA
DVB-T soll in Teilen weichen - und das möglichst schnell
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Die Bundesnetzagentur drückt auf's Tempo: Die Frequenzen
um 700 MHz sollen im Frühjahr unter den Hammer kommen
und den Mobilfunkunternehmen zur Verfügung stehen, um möglichst schnell ein flächendeckendes
Breitbandnetz aufzubauen, das die bestehenden Netze sowohl in der Flächenabdeckung als auch bei
der Kapazität unterstützen soll. Das Problem dabei: Eigentlich stehen die Frequenzen vor
2025 nicht zur Verfügung, da auf ihnen DVB-T-Sender ihre TV-Programme übertragen werden.
Insgesamt geht es um 125 Frequenzzuteilungen. Die Bundesnetzagentur will sie dennoch versteigern und den Sendern
Alternativen anbieten.
Die Sender wollen und sollen auf DVB-T2 umstellen. Das neue Übertragungsverfahren setzt aber zwingend Umstellungen und neue Hardware beim Zuschauer voraus und auch die Sendeanlagen müssen umgestellt werden. Die Sender wollen daher ein Simulcast-Verfahren, das aber entsprechend doppelte Frequenzen benötigt: Für das DVB-T- und das DVB-T2-Signal gleichzeitig. Das allerdings kann die Bundesnetzagentur nicht gutheißen. Ein Simulcastverfahren bis 2019, wie es die Sender gerne hätten, stelle eine Blockierung von Frequenzressourcen dar und würde eine frühzeitige Nutzung für mobile Breitbanddienste im Sinne der Digitalen Agenda ab 2017 ausschließen.
Die BNetzA schlägt in ihrem Entwurf vor, dass die 700-MHz-Frequenzen möglichst frühzeitig in jeden Regionen genutzt werden, in denen es keine oder eine geringe Nutzung durch DVB-T in diesem Frequenzbereich gibt. So sei eine solche Maßnahme zur Räumung der Frequenzen zwischen 694 und 788 MHz (Kanäle 49 bis 60) beispielsweise in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Bayern denkbar.
Nur kleiner Teil der TV-Kanäle wird wirklich genutzt
DVB-T soll in Teilen weichen - und das möglichst schnell
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In diesem Bereich befinden sich derzeit elf mögliche TV-Kanäle, die wiederum durch das Multiplex-Verfahren
mehrere TV-Sender transportieren können. Tatsächlich genutzt werden jedoch
weniger Kanäle und Frequenzen. In Berlin kommen
im betreffenden Frequenzbereich beispielsweise nur die Kanäle
50, 56 und 59 zum Einsatz. In Mecklenburg-Vorpommern
wird aus dem betreffenden Bereich nur Kanal 51 in Heringsdorf und
Kanal 54 in Schwerin genutzt.
Aus diesen elf TV-Kanälen werden nach Vorstellung der Bundesnetzagentur sechs gepaarte Frequenzblöcke mit 2 x 5 MHz werden, wobei der Bereich zwischen 733 und 758 MHz als Mittenlücke freibleibt. Das entspricht in etwa den TV-Kanälen 54, 55 und 56. Es wäre denkbar, dass diese Mittenlücke übergangsweise als Ausweichkanal für die TV-Sender in Betracht kommt. Hier müssten die Nutzer dann lediglich einen neuen Sendersuchlauf machen, könnten aber ihre Hardware weiter benutzen.
Final sind diese Pläne noch nicht. Zum einen handelt es sich um einen Entscheidungsentwurf der BNetzA, zum anderen müssen sich Bund und Länder grundsätzlich noch über die Pläne verständigen. Insgesamt liegen die Mindestgebote für die Frequenzen auch in anderen Bereichen bei knapp 1,5 Milliarden Euro.