Funkzellenüberwachung

Bundestag diskutiert umstrittene Funkzellenüberwachung

Mehrere Fraktionen fordern Änderung der Strafprozessordnung
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Wilhelm Achelpöhler, vom Deutschen Anwaltsverein erklärte, dass der "Vorschlag der Grünen in die richtige Richtung" gehe, er sei "aber nicht weit genug." Insofern halte er den Entwurf der Linksfraktion "für die beste Lösung".

Auch Bernhard Bannasch, Referatsleiter Justiz, Sicherheit, Grundsatzfragen beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten in Dresden, sah im Entwurf der Grünen-Fraktion "einen Schritt in die richtige Richtung", er sei aber noch zu präzisieren. Im Gegensatz zur Linksfraktion halte er die Funkzellenabfrage an sich für akzeptabel, sagte Bannasch weiter.

Ulf Buermann, Richter am Landgericht Berlin, betonte, dass er sich seinem Vorredner anschließe. Seiner Ansicht nach werde die aktuelle Gesetzgebung den verfassungsrechtlichen Ansprüchen nicht gerecht. Sie nehme in Kauf, "dass Richter Fehlentscheidungen treffen."

Der Berliner Rechtsanwalt Johannes Eisenberg merkte an, dass es nicht zulässig sei, potenzielle Zeugen per Funkzellenabfrage zu ermitteln, um an Informationen über mögliche Täter zu kommen. Derartige Vorkommnisse müssten künftig ausgeschlossen werden.

Kritische Stimmen: "Man müsste auch mal Vertrauen in die Justiz haben"

Expertenmeinungen zur Ermittlungsmethode der Funkzellenüberwachung Expertenmeinungen zur Ermittlungsmethode der Funkzellenüberwachung
Foto: teltarif.de
Dr. Thomas Giesen, Rechtsanwalt aus Dresden, steht eigenen Angaben zufolge "beiden Entwürfen kritisch gegenüber". Keiner der beiden sei weiter zu verfolgen, beide seien "schädlich", sagte er.

Sowohl Hans Strobel, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Leipzig, als auch Dr. Stefan Studenroth, Oberstaatsanwalt und Leiter Betäubungsmittel/Organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft Göttingen, betonten, dass auch das Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit zu berücksichtigen sei. "Man müsste auch mal Vertrauen in die Justiz haben, denn ich denke, sie hat es verdient", sagte Strobl.

Der Oberstaatsanwalt Dr. Robert Schnabel von der Generalstaatsanwaltschaft München resümierte, dass beide Gesetzentwürfe seiner Meinung nach "erhebliches Misstrauen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten erkennen lassen", welches jedoch keinesfalls gerechtfertigt sei. Die Aufklärung von Straftaten würde so in den Hintergrund gerückt werden.

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