Europarecht

Hass im Netz: Vorerst keine EU-Gesetze geplant

Der deutsche Alleingang von Bundesjustizminister Heiko Maas mit seinem NetzDG hat auch auf europäischer Ebene für Irritationen gesorgt. Trotzdem sei vorerst kein gemeinsames europäisches Vorgehen geplant
Von dpa / Stefan Kirchner

Hassrede im Netz EU-Justizkommissarin Vera Jourova
Foto: picture-alliance / dpa
Gegen Hass und Hetze im Internet werden vorerst keine gesetzlichen Regelungen auf EU-Ebene erlassen. Von den Mitglied­staaten gebe es keine dementsprechenden Forderungen, sagte die zuständige EU-Justizkommissarin Vera Jourová nach einem Minister­treffen in Sofia. Sie werde deswegen weiter auf die freiwillige Selbst­verpflichtung von Online-Netzwerken setzen. Diese sieht vor, dass Hass­botschaften schnellst­möglich gelöscht werden. Insbesondere die Europa­abgeordeneten von CDU und den Grünen machten sich für eine europa­weite gesetzliche Regelung gegen Hass­inhalte im Netz stark.

Nach einer jüngst veröffentlichten Untersuchung der EU-Kommission nahmen die Unternehmen Facebook, Twitter und YouTube zuletzt rund 70 Prozent aller in den EU-Staaten beanstandeten Inhalte auf Grundlage der Selbst­verpflichtung aus dem Netz. Dies war deutlich mehr als bei der Überprüfung im Mai 2017. Damals konstatierte die Kommission eine Löschquote von 59 Prozent. Ende 2016 lag sie noch bei nur 28 Prozent.

Zu schnell und trotzdem gut

Hassrede im Netz EU-Justizkommissarin Vera Jourova
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In der EU-Kommission werden die jüngsten Daten als weiterer Beleg dafür gesehen, dass Deutschland eventuell zu schnell ein Gesetz gegen Hass im Netz eingeführt hat. Die Brüsseler Behörde hatte den deutschen Alleingang zuletzt mehrfach kritisiert. Sie befürchtet einen Flicken­teppich an Regeln in Europa und einen möglichen Missbrauch durch Regierungen, die die Meinungs­freiheit einschränken wollen.

Trotz erheblicher Kritik kann eine vorschnelle Durchsetzung eines solchen Gesetzes auch nach hinten losgehen, wie das Beispiel Deutschland zeigt. Das von Bundes­justiz­minister Heiko Maas entworfene Netzwerk­durchsetzungs­gesetz, kurz NetzDG, hat bereits zu einigen Kontroversen geführt. Dennoch hat das Gesetz auch seine guten Seiten, wie der Fachanwalt für IT- und Medienrecht Christian Solmecke unlängst erläuterte.

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