Wettbewerbsregeln

BNetzA prüft Kopplung von Telekom-IP-Anschlüssen an Router

Möglicher Verstoß gegen Wettbewerbsregeln
Von Ralf Trautmann mit Material von dpa

Netzagentur prüft Kopplung von Telekom-IP-Anschlüssen an Router Netzagentur prüft Kopplung von Telekom-IP-Anschlüssen an Router
Bild: telekom.de
Die Bundesnetzagentur prüft, ob die Telekom beim Verkauf bestimmter Anschlüsse gegen Wettbewerbsregeln verstößt. "Wir gehen Hinweisen nach, dass die Telekom die Anschlüsse 'Call&Surf IP' und 'Entertain IP' nur verkaufen soll, wenn der Kunde Router der Telekom benutzt", bestätigte ein Behördensprecherheute einen Bericht der Wirtschaftswoche [Link entfernt] . Bei den IP-basierten Tarifen der Telekom handelt es sich um so genannte All-IP-Anschlüsse - diese kommen ohne echten Telefon-Anschluss aus, die Telefonie wird hier per Internet abgewickelt.

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Die Telekom bestritt, dass sie diese Anschlüsse an die Nutzung eigener Router koppelt. Es gebe nur eine entsprechende Empfehlung, sagte ein Sprecher. Die Telekom könne den vollen Leistungsumfang eines IP-Anschlusses nur garantieren, wenn alle Komponenten optimal zusammenpassten. Bei anderen Routern könne sie diese Garantie nicht geben.

BNetzA: Koppelung nach Liberalisierung des Endgerätemarkts nicht erlaubt

Die Wirtschaftswoche schreibt, die Telekom habe ihrem Vertrieb mit Schreiben vom 3. März die Vorgabe gemacht, die beiden Anschlüsse nur zu vermarkten, "wenn der Kunde den passenden Router bestellt oder bereits im Bestand hat". Andernfalls dürfe "nur ein Standard- oder Universal-Anschluss angeboten werden". Eine solche Koppelung sei nach der Liberalisierung des Endgerätemarkts nicht erlaubt, sagte der Sprecher der Netzagentur.

Auf ihrer Internet-Seite empfiehlt die Telekom: "Achten Sie bei der Bestellung Ihres neuen IP-basierten Telekom-Anschluss Pakets darauf, ein entsprechendes Gerät mitzubestellen (z. B. Speedport W 921V)."

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