BNetzA prüft Kopplung von Telekom-IP-Anschlüssen an Router
Netzagentur prüft Kopplung von Telekom-IP-Anschlüssen an Router
Bild: telekom.de
Die Bundesnetzagentur prüft, ob die Telekom
beim Verkauf bestimmter Anschlüsse gegen Wettbewerbsregeln verstößt.
"Wir gehen Hinweisen nach, dass die Telekom die Anschlüsse 'Call&Surf
IP' und 'Entertain IP' nur verkaufen soll, wenn der Kunde Router der
Telekom benutzt", bestätigte ein Behördensprecherheute einen
Bericht der Wirtschaftswoche
[Link entfernt]
.
Bei den IP-basierten Tarifen der Telekom handelt es sich um so genannte All-IP-Anschlüsse - diese
kommen ohne echten Telefon-Anschluss aus, die Telefonie wird hier per Internet abgewickelt.
Netzagentur prüft Kopplung von Telekom-IP-Anschlüssen an Router
Bild: telekom.de
Die Telekom bestritt, dass sie diese Anschlüsse an die Nutzung
eigener Router koppelt. Es gebe nur eine entsprechende Empfehlung,
sagte ein Sprecher. Die Telekom könne den vollen Leistungsumfang
eines IP-Anschlusses nur garantieren, wenn alle Komponenten optimal
zusammenpassten. Bei anderen Routern könne sie diese Garantie nicht
geben.
BNetzA: Koppelung nach Liberalisierung des Endgerätemarkts nicht erlaubt
Die Wirtschaftswoche schreibt, die Telekom habe ihrem Vertrieb mit Schreiben vom 3. März die Vorgabe gemacht, die beiden Anschlüsse nur zu vermarkten, "wenn der Kunde den passenden Router bestellt oder bereits im Bestand hat". Andernfalls dürfe "nur ein Standard- oder Universal-Anschluss angeboten werden". Eine solche Koppelung sei nach der Liberalisierung des Endgerätemarkts nicht erlaubt, sagte der Sprecher der Netzagentur.
Auf ihrer Internet-Seite empfiehlt die Telekom: "Achten Sie bei der Bestellung Ihres neuen IP-basierten Telekom-Anschluss Pakets darauf, ein entsprechendes Gerät mitzubestellen (z. B. Speedport W 921V)."