teltarif hilft: 1&1 verweigert zugesagten Widerruf (Update)
1&1 nahm Widerruf nicht an
Logo: 1&1, Bild: teltarif.de
Der Ursprung des Falls von teltarif.de-Leser Ole G. liegt über ein Jahr zurück: Am ersten November-Wochende
2014 bewarb 1&1 auf seiner Webseite "D-Netz-Tarife" mit LTE. Das war in sofern bemerkenswert, als
dass der
Provider bis dato LTE nur im E-Plus-Netz, nicht aber bei seinem Netzpartner Vodafone, angeboten hatte.
Tatsächlich kristallisierte sich schon im Laufe des Tages der Meldung heraus, dass es sich bei der LTE-Angabe
um einen Fehler auf der Webseite handeln
könnte, am Montag bestätigte 1&1, dass man kein LTE in Kombination mit den D-Netz-Tarifen
anbieten könne und einen Fehler auf der Webseite hatte. Doch was war mit Kunden, die sich am Sonntag wegen
LTE für die Tarife entschieden hatten? Ole G. war einer von ihnen. (Beachten Sie auch das Update am Ende des Artikels)
Der Provider teilte uns damals auf Anfrage wörtlich mit: "Kunden, die zu dem Zeitpunkt bestellt haben, als das fehlerhafte Angebot online gewesen ist, können den Vertrag selbstverständlich im Rahmen des 1&1-Prinzips stornieren, oder auf Wunsch kostenlos in einen anderen Tarif wechseln." Ole G. machte hier andere Erfahrungen. Der Kundenservice habe ihm telefonisch mitgeteilt, dass die LTE-Freischaltung noch etwas dauern, aber kommen würde. Das fand er in Ordnung und stornierte zunächst nicht. Nach und nach wurde ihm aber klar, dass LTE in seinem Vertrag nicht mehr freigeschaltet werden würde und wollte doch stornieren. Das lehnte 1&1 jedoch ab. "Letztlich habe ich ein Produkt bekommen, dass ich nicht gekauft habe", so G. gegenüber unserer Redaktion.
Kunde wird nach teltarif.de-Anfrage aus Vertrag entlassen
1&1 nahm Widerruf nicht an
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Wir konfrontierten 1&1 mit den Aussagen von Ole G. und baten die Pressestelle um Stellungnahme. Kurz nach unserer Anfrage bekam Ole G. eine E-Mail
vom Kundenservice des Providers. "Für die unterschiedlichen Aussagen und die daraus resultierenden Umstände bitte ich vielmals um Entschuldigung", heißt es in dem Schreiben, in dem unserem Leser auch mitgeteilt wurde,
dass alle vertraglichen Leistungen
zum 1. Februar eingestellt werden. Das entsprach zum Zeitpunkt der
E-Mail einer angemessenen Kündigungsfrist einem Monat zum Monatsende.
Auch die Pressestelle bestätigte uns die Kündigung des Kunden. Auf Nachfrage unsererseits, wie es zu den unterschiedlichen Aussagen kam und warum der Kunde letztlich trotz entsprechender Zusagen nach einer falschen Bewerbung des Angebotes nicht aus seinem Vertrag entlassen wurde, reagierte die Pressestelle jedoch nicht mehr.
Ole G. ist jedenfalls erfreut, dass er aus dem Vertragsverhältnis doch noch etwa ein Jahr vor Ablauf der Frist entlassen wurde. "Haben Sie vielen Dank", schrieb er unserer Redaktion.
Ein Problem in diesem Fall dürfte der verzögerte Widerruf des Kunden mehrere Monate nach der Buchung des falsch beworbenen Tarifes gewesen sein. Diese Verzögerung erfolgte nach Angaben des Kunden jedoch nur, weil der Provider seinem Kunden versprach, den Tarif entsprechend nachzubessern.
Update: Bestellung zeitlich deutlich nach dem Fehler
Nach Veröffentlichung dieses Artikels hat uns 1&1 gebeten, darauf hinzuweisen, dass der Kunde erst deutlich nach dem Fehler auf der Webseite abgeschlossen hat, nämlich fast zwei Monate. Diese Information war im Rahmen der Recherche untergegangen, wofür wir um Entschuldigung bitten. Somit liegt eine Teilschuld für diesen Fall auch beim Kunden, der deutlich nach dem Fehler bestellt hat. 1&1 habe den Kunden dennoch aus Kulanz aus dem Vertrag entlassen, wie der Provider mitteilte.