Offiziell: Verbraucherschützer Müller wird Chef der BNetzA
Schon länger ist bekannt, dass der bisherige Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, an die Spitze der der Bundesnetzagentur rücken soll.Jetzt hat die Bundesregierung grünes Licht für den Wechsel gegeben. Das Regierungskabinett stimmte heute dem Vorschlag zu, dass der 51-Jährige neuer Präsident der Regulierungsbehörde wird. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium heute in Berlin mit.
Auch in seiner neuen Position als Präsident der Bundesnetzagentur wird Klaus Müller Verbraucherschutz-Themen bearbeiten.
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Bevor Klaus Müller offiziell auf dem Chefsessel der einflussreichen Bonner Behörde Platz nehmen darf, fehlt ihm noch die offizielle Ernennung durch den Bundespräsidenten - das gilt aber als reine Formalie.
Müller folgt Homann
Müller folgt auf den 69-jährigen Jochen Homann, der nach zehn Jahren im Amt in den Ruhestand tritt. Homann hatte als eine seiner letzten Amtshandlungen die Technische Richtlinie für Alarmierung per Cell-Broadcast vorgestellt.
Wichtig für die Energiewende
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) betonte, die Bundesnetzagentur sei "eine ganz wichtige Regulierungsbehörde für die Umsetzung der Energiewende, sei es beim Netzausbau oder bei der Netzregulierung»" Auf solche Aufgaben sei Müller als erfahrener Behördenleiter, Politiker und Verbraucherschützer bestens vorbereitet. Bekanntlich ist die Bundesnetzagentur nicht nur für Funkfrequenzen und Telefon-Tarife, sondern auch für Post, Eisenbahnen und Energie zuständig.
Was machte Müller bisher?
Klaus Müller (Grüne) war bereits von 2000 bis 2005 Umweltminister in Schleswig-Holstein gewesen, 2006 wechselte er zur Verbraucherzentrale NRW. Ab 2014 war er Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) und damit gewissermaßen der oberste Verbraucherschützer Deutschlands.
Die Bundesnetzagentur fällt als Regulierungsbehörde wegweisende Entscheidungen zu Strom-Autobahnen, Gas-Pipelines und anderen Bereichen. Sie hat fast 3000 Beschäftigte an rund 50 Standorten. Die Behörde ist auch für die Vergabe von Mobilfunk-Frequenzen zuständig, die bisherigen Auktionen brachten dem Staat Milliarden ein.
Zuständig für Verbraucherthemen
Für Verbraucher spielt sie ebenfalls eine Rolle, etwa bei der Festlegung einer Mindestgeschwindigkeit für Internetanschlüsse oder als Anlaufstelle für Beschwerden über Post- und Paketdienstleister.
Als Verbraucherschutz-Sprachrohr hatte Müller in der Vergangenheit Forderungen vertreten, die mitunter recht weit entfernt waren von der regulatorischen Wirklichkeit. Man darf gespannt sein, welche er davon in seinem neuen Amt umsetzen kann. Müller wird sein Amt am 1. März antreten.
Müllers Amtsvorgänger Homann hat die Technische Richtlinie für Warnungen vorgestellt.