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Editorial: Floppt Roaming-"Call-by-Call"?

Verspätete Verabschiedung des Gesetzes, schwierige trilaterale Verhandlungen und weitere politische und wirtschaftliche Gründe gefährden das EU-Projekt zur weiteren Roaming-Kostensenkung. Am Ende gewinnen die Mobilfunk-Discounter.
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Roaming in der EU Telefonieren in der EU - immer günstiger
Dan Race - Fotolia, teltarif.de
Eine der Maßnahmen der EU gegen die teils sehr hohen Roaming-Preise innerhalb der EU ist neben der Festlegung von immer weiter sinkenden Preisobergrenzen auch die Einführung einer Art Roaming-Call-by-Call ab Juli dieses Jahres: Wenn der Nutzer im Ausland, aber innerhalb der EU, weilt, kann er als mobilen Zugangspunkt (APN) die Daten eines alternativen Roaming-Providers (kurz aRP) einstellen. Die Roaming-Datenverbindungen erfolgen dann über diesen Anbieter. Grundsätzlich ist denkbar, während einer Reise verschiedene Datenroaming-Anbieter zu verwenden, wenn man entsprechend oft die APN-Einstellungen ändert. Zu Hause muss man wieder auf den originalen Netzbetreiber- oder Provider-APN zurückschalten.

Weiterhin ist auch die Möglichkeit vorgesehen, über einen aRP alle Roaming-Verbindungen innerhalb der EU abzuwickeln. In diesem Fall muss der aRP noch vor der Abreise aktiviert werden. Den entsprechenden Antrag reicht man über den aRP bei seinem Heimatnetzbetreiber oder -Provider ein. Das Verfahren ähnelt damit sehr stark der vom Festnetz bekannten Pre-Selection, mit der alle Sprachverbindungen über einen Alternativ-Anbieter geleitet werden. Diese Roaming-Pre-Selection gilt nur für Roaming-Dienstleistungen innerhalb der EU; mobile Verbindungen im Heimatland oder das Roaming außerhalb der EU werden nicht beeinflusst.

Auf einer Sonderseite erläutert die Deutsche Telekom das Verfahren und die Folgen für den Kunden, um dann mit dem nüchternen Satz zu schließen: "Derzeit gibt es noch keinen alternativen Roaming-Anbieter". Es ist zu fürchten, dass dieser Satz dort noch eine ganze Weile steht. Dieses hat sowohl vertragliche, politische als auch wirtschaftliche Gründe.

Viele Netzzusammenschaltungen nötig

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Zu den vertraglichen Gründen, die Roaming-Call-by-Call und -Pre-Selection behindern, gehört, dass ein aRP sinnvollerweise nicht nur eine konkrete Länder- und Netzkombination abdecken sollte (z.B. Kunden der Telekom Deutschland, die in Spanien im Vodafone-Netz roamen), sondern möglichst viele. Dazu muss er aber entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen mit dutzenden Netzbetreibern treffen. Die Erfahrungen mit der Einführung von Call by Call und Pre-Selection zur Telekom-Deregulierung 1998 zeigten, dass sich diese Verhandlungen bereits extrem kompliziert gestalteten, wenn der alternative Anbieter sich mit nur einem marktbeherrschenden Anbieter zusammenschalten musste, und nur mit erheblicher "Nachhilfe" durch den Regulierer zu Ende geführt werden konnten. Die schwierigere technische Situation - die Signalisierung in den Mobilnetzen ist deutlich komplexer als in den Festnetzen - und die trilaterale Vertragsbeziehung (Kunden aus Heimatnetz A im Roaming-Netz B bei Roaming-Provider C) vereinfachen die Gespräche sicher nicht.

Hinzu kommt, dass ein Anbieter, der die genannten Zusammenschaltungen unter Zuhilfenahme der Gerichte und/oder Regulierer gegen zahllose Netzbetreiber durchdrückt, sich bei diesen nicht gerade beliebt macht. Möglicherweise bleibt aRP auf lange Sicht das einzige Geschäftsmodell dieses Anbieters, weil er die für andere Geschäfte nötigen Zusammenschaltungen nicht mehr bekommt, zumindest nicht freiwillig. Dieses Risiko werden alle im Mobilfunkbereich etablierten Anbieter, insbesondere die zahlreichen virtuellen Netzbetreiber, Service Provider und Discounter, bei ihrer Entscheidung für oder gegen aRP berücksichtigen.

Was macht die Politik als nächstes?

Politisch ist die Roaming-Regulierung der EU von einer hohen Verordnungsdichte gekennzeichnet: Die Roaming-Höchstpreise wurden immer und immer wieder nach unten angepasst, Roaming-Call-by-Call neu eingeführt. Wo sich Gesetze dauernd ändern, wird aber meist nur wenig investiert. Insbesondere die von der EU-Kommission immer wieder geforderte komplette Abschaffung aller Roaming-Zuschläge hängt als Damokles-Schwer über dem Geschäftsmodell aller alternativen Roaming-Providern.

Geringe Verdienstmöglichkeiten

Schließlich befinden sich aRP in einer doppelten wirtschaftlichen Klemme: Die Marge zwischen den regulierten Roaming-Entgelten und den regulierten Roaming-Vorleistungspreisen ist nicht allzu hoch. Hinzu kommt, dass zahlreiche Mobilfunkanbieter den Einkaufsvorteil durch die regulierten Roaming-Vorleistungen schon heute an ihre Kunden weitergeben, ohne Umweg über einen aRP. Vor kurzem berichteten wir bereits über Optionen der Netzbetreiber, mit denen sich die gebuchten Flatrates für einen überschaubaren Aufpreis auf alle EU-Länder ausdehnen lassen. Wozu also einen unbekannten aRP buchen, wenn man beim bekannten Netzbetreiber für wenig Geld ebenfalls günstige Roaming-Konditionen bekommt?

Fazit

teltarif hatte sich schon vor knapp sechs Jahren für die Einführung von Roaming-Call-by-Call ausgesprochen. Jetzt setzt die EU diesen Vorschlag tatsächlich um. Doch der Schritt kommt zu spät. Nicht nur haben sich in den vergangenen sechs Jahren die Roaming-Preisgrenzen mehr als halbiert, was die wirtschaftlichen Aussichten von Roaming-Call-by-Call entsprechend limitiert. Auch sind (zumindest hierzulande) die zahlreichen Mobilfunk-Discounter recht schnell auf den Roaming-Zug aufgesprungen, und haben die letztes Jahr festgesetzen günstigen Roaming-Vorleistungspreise genutzt, um eigene Roaming-Pakete zu schnüren. Dem dadurch entstandenen Preisdruck sind inzwischen sogar die Netzbetreiber gefolgt. Statt nur günstigem Roaming bieten die Mobilfunk-Discounter zudem auch günstige Preise im Inland. Und dank der Rufnummernmitnahme bleibt man auch nach dem Wechsel zum Discounter unter der alten Nummer erreichbar. Warum sollten preisbewusste Kunden also nur einen aRP aufschalten, und nicht gleich den ganzen Vertrag optimieren?

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