Neuer Rundfunkbeitrag: Merkel mahnt zum maßvollen Umgang
Bundeskanzlerin Merkel fordert
den verantwortungsvollen Umgang
mit den Beitragsgeldern
Fotos: dpa; Montage: teltarif.de
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die öffentlich-rechtlichen
Anstalten ARD und ZDF dazu aufgerufen, in punkto
Ausgaben künftig "Maß zu halten". In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) sagte Merkel, die Sender sollten berechtigte Kritik
an Teilen des neuen Rundfunkbeitrags ernst nehmen. Daneben sei es "ihre
Pflicht, mit den Beitragsgeldern verantwortungsvoll umzugehen", sagte die Kanzlerin.
Grundsätzlich verteidigt Merkel aber den neuen Rundfunkbeitrag, der seit Jahresbeginn die alte GEZ-Gebühr ersetzt. Die Mediennutzung habe sich stark verändert und die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen würden auf immer mehr Geräten genutzt. Merkel betonte allerdings, die Rundfunkgebühren seien Ländersache - die Bundesregierung sei an solchen Entscheidungen nicht direkt beteiligt.
ARD dementiert Berichte über "GEZ-Schnüffler"
Bundeskanzlerin Merkel fordert
den verantwortungsvollen Umgang
mit den Beitragsgeldern
Fotos: dpa; Montage: teltarif.de
Unterdessen hat die ARD Berichte zurückgewiesen, nach denen es auch weiterhin Kontrollen an der
Haustür geben könne. So sieht beispielsweise die neue Satzung des Mitteldeutschen Rundfunks vor,
dass "Dritte mit einzelnen Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs, insbesondere mit
der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit
der Feststellung beitragsrelevanter Tatsachen, mit der Einziehung oder mit Inkassomaßnahmen
von Rundfunkbeiträgen einschließlich aller Nebenforderungen" beauftragt werden könnten (teltarif.de berichtete).
SWR: Keine Kontrollen mehr an der Wohnungstür
SWR-Justiziar Hermann Eicher betont nun jedoch: "Der Beauftragtendienst alter Prägung gehört seit 2013 der Vergangenheit an und Kontrollen an der Wohnungstür entfallen damit", wie der Branchendienst DWDL berichtet. Der Passus in der Satzung sei nur deshalb vorhanden, um - auf Wunsch - Unternehmen, Institutionen und Kommunen vor Ort beraten und dann auch entsprechende Anmeldungen entgegennehmen zu können.
"Die aus dem Staatsvertrag abgeleitete Ermächtigung zur Kontrolle durch Dritte ist das eine, ob und in welchem Umfang davon Gebraucht gemacht wird, das andere. Die Rundfunkanstalten werden daher auf Kontrollen an der Wohnungstür verzichten", so Eicher. Zusätzliche Mitarbeiter habe man im übrigen nur deshalb eingestellt, um die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag zu bewältigen - und nicht, um Kontrollen durchzuführen.