Appell

Neuer Rundfunkbeitrag: Merkel mahnt zum maßvollen Umgang

ARD dementiert unterdessen Berichte über Kontrollen an der Haustür
Von Marc Kessler

Angela Merkel Bundeskanzlerin Merkel fordert
den verantwortungsvollen Umgang
mit den Beitragsgeldern
Fotos: dpa; Montage: teltarif.de
Bundes­kanzlerin Angela Merkel hat die öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF dazu aufgerufen, in punkto Ausgaben künftig "Maß zu halten". In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) sagte Merkel, die Sender sollten berechtigte Kritik an Teilen des neuen Rundfunk­beitrags ernst nehmen. Daneben sei es "ihre Pflicht, mit den Beitragsgeldern verant­wortungsvoll umzugehen", sagte die Kanzlerin.

Grundsätzlich verteidigt Merkel aber den neuen Rundfunk­beitrag, der seit Jahresbeginn die alte GEZ-Gebühr ersetzt. Die Mediennutzung habe sich stark verändert und die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen würden auf immer mehr Geräten genutzt. Merkel betonte allerdings, die Rundfunk­gebühren seien Ländersache - die Bundesregierung sei an solchen Entscheidungen nicht direkt beteiligt.

ARD dementiert Berichte über "GEZ-Schnüffler"

Angela Merkel Bundeskanzlerin Merkel fordert
den verantwortungsvollen Umgang
mit den Beitragsgeldern
Fotos: dpa; Montage: teltarif.de
Unterdessen hat die ARD Berichte zurückgewiesen, nach denen es auch weiterhin Kontrollen an der Haustür geben könne. So sieht beispielsweise die neue Satzung des Mitteldeutschen Rundfunks vor, dass "Dritte mit einzelnen Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs, insbesondere mit der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des Rundfunk­beitrags­staatsvertrags, mit der Feststellung beitragsrelevanter Tatsachen, mit der Einziehung oder mit Inkassomaßnahmen von Rundfunkbeiträgen einschließlich aller Nebenforderungen" beauftragt werden könnten (teltarif.de berichtete).

SWR: Keine Kontrollen mehr an der Wohnungstür

SWR-Justiziar Hermann Eicher betont nun jedoch: "Der Beauftragten­dienst alter Prägung gehört seit 2013 der Vergangenheit an und Kontrollen an der Wohnungstür entfallen damit", wie der Branchen­dienst DWDL berichtet. Der Passus in der Satzung sei nur deshalb vorhanden, um - auf Wunsch - Unternehmen, Institutionen und Kommunen vor Ort beraten und dann auch entsprechende Anmeldungen entgegen­nehmen zu können.

"Die aus dem Staats­vertrag abgeleitete Ermächtigung zur Kontrolle durch Dritte ist das eine, ob und in welchem Umfang davon Gebraucht gemacht wird, das andere. Die Rundfunkanstalten werden daher auf Kontrollen an der Wohnungstür verzichten", so Eicher. Zusätzliche Mitarbeiter habe man im übrigen nur deshalb eingestellt, um die Umstellung auf den Rundfunk­beitrag zu bewältigen - und nicht, um Kontrollen durchzuführen.

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