Themenspezial: Verbraucher & Service Prognose

Rundfunkbeitrag soll bis 2020 nicht steigen

Obwohl die ARD bereits erheblichen Mehrbedarf angemeldet hat, soll der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Monat bis 2020 stabil bleiben. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten empfiehlt den Sendern eine Strukturreform.
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Der Rundfunkbeitrag soll bis 2020 stabil bleiben Der Rundfunkbeitrag soll bis 2020 stabil bleiben
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Der Rundfunkbeitrag wird voraussichtlich bis 2 020 stabil bei 17,50 Euro im Monat bleiben. Diese Prognose gab der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, Heinz Fischer-Heidlberger, im Rahmen der Medientage Medientagen München ab. "Danach muss der Beitrag steigen. Denn dann haben wir keine Rücklagen mehr." Fischer-Heidlberger empfahl des Der Rundfunkbeitrag soll bis 2020 stabil bleiben Der Rundfunkbeitrag soll bis 2020 stabil bleiben
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öffentlich-rechtlichen Sendern eine Strukturreform "mit der deutlichen Vorgabe: weniger ist mehr".

Die ARD hatte vor wenigen Wochen bereits erheblichen Mehrbedarf angemeldet, der durch die Weiterentwicklung von DAB+ und DVB-T2, die Digitalisierung der Archive sowie durch allgemeine Preissteigerungen zustande käme.

Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor wies den Vorwurf zurück, Unsummen für teure Sportrechte auszugeben: "Wir haben Finanzgrenzen." So habe RTL zum Beispiel mehr Geld geboten für die Qualifikationsspiele der Fußball-Europameisterschaft und daher die Übertragungsrechte bekommen. ARD und ZDF könnten aber nicht auf alles verzichten, was auch die Privaten übernehmen könnten.

Abgabenrechtliche Katastrophe

"Es gibt viele Menschen, die sich an zu viel Werbung gestört haben", sagte Marmor mit Blick auf die RTL-Übertragungen. Viele Zuschauer wollten auch künftig die Bundesliga in der ARD-"Sportschau" sehen und Spiele der Nationalmannschaft im Ersten oder Zweiten.

"Der Rundfunkbeitrag ist abgabenrechtlich eine Katastrophe, weil alle dasselbe zahlen" - unabhängig von ihrer Nutzung und Finanzkraft, kritisierte der Berliner Rechtswissenschaftler Christian Waldhoff. Die öffentlich-rechtlichen Sender bestimmten selber, was Grundversorgung sei und wie viel Geld sie dafür verlangten. Eine echte Kontrolle finde nicht statt.

Allerdings wurden bereits mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag, der nach Ansicht der Kläger einer versteckten Steuer gleichkomme, von verschiedenen Verwaltungsgerichten abgewiesen.

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