Rückzahlung

BenQ-Pleite vor Gericht

Landgericht München berät über Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe
Von dpa / Anja Zimmermann

Das Landgericht München (AZ: 14 HK O 21696/07) beschäftigt sich heute mit einem Kapitel der Pleite des Mobilfunkunternehmens BenQ. Entschieden werden müsse, ob die zwei Monate vor der Insolvenz erhaltene Finanzspritze ein Darlehen oder ein Ersatz für Eigenkapital gewesen ist. Knapp zwei Jahre nach der Insolvenz will der taiwanische Mutterkonzern einen zweistelligen Millionenbetrag vom Insolvenzverwalter der europäischen Tochterfirmen einklagen. Die Taiwaner sind der Ansicht, dass der nach Europa geflossene Betrag einem Darlehensvertrag gleichkomme und somit eigentlich recht kurzfristig hätte wieder zurückfließen sollen. Da BenQ Mobile jedoch zwei Monate nach der Finanzspritze Insolvenz anmeldete, sind die Gelder seitdem blockiert.

Der Münchener Siemens-Konzern hatte 2005 seine Mobilfunk-Tochter mit einer Mitgift ausgestattet an die Taiwaner übergeben. Nach kurzer Zeit stellte die neue Mutter jedoch die Zahlungen an die als BenQ Mobile firmierende Tochter ein, woraufhin diese nach rund einem Jahr Insolvenz anmelden musste. Nachdem sich kein Investor gefunden hatte, waren die Handy-Fertigung eingestellt und die Überreste des Unternehmens versteigert worden.

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