Bundesnetzagentur legt Entscheidung zu VDSL Vectoring vor
BNetzA-Präsident Jochen Homann
hält die Entscheidung seiner Behörde
für "stimmig und ausgewogen"
Foto: dpa
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute ihre endgültige
Entscheidung zum Thema VDSL Vectoring vorgelegt. Der finale
Entwurf wird nun der EU-Kommission sowie den
Regulierungsbehörden der anderen EU-Staaten zur Stellungnahme übermittelt. In dem
Papier, das teltarif.de vorliegt, hat der deutsche Regulierer einige Kritikpunkte der
Telekom-Wettbewerber aufgegriffen und in die Beschlussfassung eingearbeitet. Im April hatte die BNetzA einen Entscheidungs-Entwurf veröffentlicht und
allen Beteiligten Gelegenheit zur Kommentierung gegeben.
BNetzA kontrolliert künftig die "Vectoring-Liste"
BNetzA-Präsident Jochen Homann
hält die Entscheidung seiner Behörde
für "stimmig und ausgewogen"
Foto: dpa
So erklärt sich die Bundesnetzagentur nun doch dazu bereit, als Kontrollinstrument für
die Ausbaupläne der Deutschen Telekom und deren Mitbewerbern zu
fungieren: Dazu wird ein Vectoring-Register - die sogenannte "Vectoring-Liste" - eingeführt, in der
der innerhalb eines Jahres beabsichtigte und tatsächlich durchgeführte Ausbau von Kabelverzweigern
(Kvz) mit VDSL (-Vectoring) dokumentiert wird. Die Liste soll bei der Telekom geführt und durch die BNetzA kontrolliert werden.
Allerdings: Die von den Telekom-Konkurrenten geforderten Sanktionen, die dann drohen sollen, wenn die Deutsche Telekom einen Ausbau zwar ankündigt, dann aber doch nicht durchführt, sollen erst in Zukunft verankert werden. Seitens der Mitbewerber war befürchtet worden, die Telekom könne mit dem Vorwand des geplanten Ausbaus ihre Konkurrenten blockieren. Da die Vectoring-Liste nun für "alle Marktakteure" gleichermaßen gelten soll, würden Sanktionen auch Telekom-Konkurrenten treffen, wenn sich diese nicht an ihre abgegebene Planung halten.
Konkrete Sanktionen müssen allerdings noch definiert werden
"(...) Konkrete Sanktionen bei missbräuchlichen Reservierungen von Kvz, beim Nicht-Ausbau zuvor reservierter Kvz und bei der Nichtverfügbarkeit eines im Rahmen des offenen Netzzugangs (Open Access) ersatzweise anzubietenden Bitstrom-Produkts (...)" (teltarif.de berichtete über diese Layer-2-Bitstream-Vorleistung) müssten noch "(...) in einem sogenannten Standardangebot von der Bundesnetzagentur festgelegt werden", heißt es von Seiten der Behörde.
Telekom-Wettbewerber können sich mit mehreren Forderungen durchsetzen
Daneben bekommen die Telekom-Wettbewerber Zugeständnisse für einige weitere Konstellationen - hier hatten die einschlägigen Branchenverbände VATM, BREKO und BUGLAS im Vorfeld ebenfalls Kritik geübt. So kann die Telekom den Zugang zu einem Kvz nicht verweigern oder kündigen, wenn am konkreten Ort erst nachträglich eine zweite Festnetz-Infrastruktur errichtet wird.
Dasselbe gilt für Fälle, in denen der Wettbewerber eine staatliche Förderung für den Ausbau an einem oder mehreren Kvz erhalten hat und die Fördergelder sonst ganz oder teilweise zurückzahlen müsste. Letztlich besteht auch in Fällen Bestandsschutz, in denen der Telekom-Konkurrent bereits vor der endgültigen Regulierungsentscheidung der Bundesnetzagentur eine verbindliche Bestellung zum Ausbau eines Kvz bei der Telekom abgegeben hat.
BNetzA-Präsident Homann: "Stimmiges und ausgewogenes Gesamtergebnis"
"Wir haben uns mit den im Rahmen des öffentlichen Kommentierungsverfahrens zahlreich eingegangenen Stellungnahmen intensiv befasst. Zahlreiche konstruktive Vorschläge der Marktakteure wurden aufgegriffen und in den aktuellen Entscheidungsentwurf eingearbeitet. Wir verfügen nun über ein stimmiges und ausgewogenes Gesamtergebnis, das allen investitionswilligen Unternehmen chancengleiche und verlässliche Rahmenbedingungen für den Aus- und Aufbau von modernen TK-Netzen, insbesondere auch in ländlichen Gebieten, bietet", kommentiert BNetzA-Präsident Jochen Homann das Ergebnis.
Alle Details in einer Folge-News
teltarif.de beleuchtet in einer Folge-News alle Details zum VDSL-Vectoring-Beschluss der Bundesnetzagentur. Unseren Artikel finden Sie hier.