"Toter Briefkasten": Verbraucherschützer mahnen Google ab
Der vzbv hat Google
wegen fehlenden E-Mail-Supports abgemahnt
Montage: teltarif.de
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat das amerikanische Unternehmen Google
wegen der in der Praxis fehlenden Kontaktmöglichkeit per E-Mail abgemahnt. Bei der von Google
angebenen Support-E-Mail-Adresse support-de@google.com handele es sich lediglich um einen
"toten Briefkasten", monieren die Verbraucherschützer - für den Verband ein klarer Verstoß
gegen die im Telemediengesetz festgelegte Pflicht zur Anbieterkennzeichnung.
Als Antwort gibt es nur eine automatisch generierte E-Mail
Der vzbv hat Google
wegen fehlenden E-Mail-Supports abgemahnt
Montage: teltarif.de
Schreiben Google-Nutzer an die genannte Support-Adresse, erhalten sie nach Angaben des vzbv
lediglich folgenden Text als automatische Antwort:
"Dieses ist eine automatisch generierte E-Mail. Antworten auf diese E-Mail sind aus technischen
Gründen nicht möglich. Liebe Google-Nutzerin, lieber Google-Nutzer, vielen Dank, dass Sie sich an
die Google Inc. wenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen, E-Mails, die
unter dieser E-Mail-Adresse support-de@google.com eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen
werden können."
Verbraucherschützer berufen sich auf das Telemediengesetz
Der Hinweis auf "die bereit gestellten E-Mail-Formulare bei Fragen zu den Produkten oder Diensten kann eine direkte Hilfestellung durch Servicemitarbeiter nicht ersetzen", findet der Dachverband der deutschen Verbraucherzentralen. Auch wenn eine solche Form der Hilfe heutzutage üblich und im "Internetmassengeschäft" nachvollziehbar sei, ließen sich nicht alle Probleme mittels E-Mail-Formularen und Eingabemasken abhandeln. "Insofern bedarf es immer auch der Möglichkeit des direkten Kontakts zu Servicemitarbeitern eines Unternehmens", konstatiert der vzbv.
Paragraph 5 des Telemediengesetzes (TMG) schreibt Anbietern unter anderem vor: "Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: (...) Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post (...)".
vzbv führt schon in anderer Sache Rechtsstreit gegen Google
Google hat nun bis zum 6. Mai Zeit, die vom vzbv geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Anderenfalls wollen die Verbraucherschützer Klage gegen das Unternehmen einreichen.
Im März vergangenen Jahres hatte der Verband Google bereits wegen neuer Datenschutzbestimmungen abgemahnt - und im Juli 2012 schließlich Klage vor dem Berliner Landgericht eingereicht. Über die Klage soll voraussichtlich im Juli dieses Jahres verhandelt werden.