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"Toter Briefkasten": Verbraucherschützer mahnen Google ab

vzbv wirft Google Verstoß gegen das Telemediengesetz vor
Von Marc Kessler

vzbv mahnt Google ab Der vzbv hat Google
wegen fehlenden E-Mail-Supports abgemahnt
Montage: teltarif.de
Der Verbraucher­zentrale Bundes­verband (vzbv) hat das amerikanische Unter­nehmen Google wegen der in der Praxis fehlenden Kontakt­möglichkeit per E-Mail abgemahnt. Bei der von Google angebenen Support-E-Mail-Adresse support-de@google.com handele es sich lediglich um einen "toten Briefkasten", monieren die Verbraucher­schützer - für den Verband ein klarer Verstoß gegen die im Tele­medien­gesetz festgelegte Pflicht zur Anbieter­kennzeichnung.

Als Antwort gibt es nur eine automatisch generierte E-Mail

vzbv mahnt Google ab Der vzbv hat Google
wegen fehlenden E-Mail-Supports abgemahnt
Montage: teltarif.de
Schreiben Google-Nutzer an die genannte Support-Adresse, erhalten sie nach Angaben des vzbv lediglich folgenden Text als automatische Antwort:
"Dieses ist eine automatisch generierte E-Mail. Antworten auf diese E-Mail sind aus technischen Gründen nicht möglich. Liebe Google-Nutzerin, lieber Google-Nutzer, vielen Dank, dass Sie sich an die Google Inc. wenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen, E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse support-de@google.com eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können."

Verbraucherschützer berufen sich auf das Telemediengesetz

Der Hinweis auf "die bereit gestellten E-Mail-Formulare bei Fragen zu den Produkten oder Diensten kann eine direkte Hilfestellung durch Service­mitarbeiter nicht ersetzen", findet der Dachverband der deutschen Verbraucher­zentralen. Auch wenn eine solche Form der Hilfe heutzutage üblich und im "Internet­massen­geschäft" nachvollziehbar sei, ließen sich nicht alle Probleme mittels E-Mail-Formularen und Eingabemasken abhandeln. "Insofern bedarf es immer auch der Möglichkeit des direkten Kontakts zu Service­mitarbeitern eines Unternehmens", konstatiert der vzbv.

Paragraph 5 des Tele­medien­gesetzes (TMG) schreibt Anbietern unter anderem vor: "Dienste­anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: (...) Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post (...)".

vzbv führt schon in anderer Sache Rechtsstreit gegen Google

Google hat nun bis zum 6. Mai Zeit, die vom vzbv geforderte Unterlassungs­erklärung abzugeben. Anderenfalls wollen die Verbraucher­schützer Klage gegen das Unternehmen einreichen.

Im März vergangenen Jahres hatte der Verband Google bereits wegen neuer Datenschutz­bestimmungen abgemahnt - und im Juli 2012 schließlich Klage vor dem Berliner Landgericht eingereicht. Über die Klage soll voraussichtlich im Juli dieses Jahres verhandelt werden.

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