Drohung

EU droht Deutschland mit Klage wegen Mobilfunk-Terminierung

Grund dafür sei die fehlende Kooperation mit der EU-Kommission
Von Marc Kessler mit Material von ddp

Im Vertragsverletzungs­verfahren um die Festsetzung der Gebühren für Handytelefonate in Deutschland droht die EU-Kommission nun mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Bundesnetzagentur (BNetzA) habe die Terminierungs-Entgelte, die sich die Netzbetreiber untereinander für die Weiterleitung von Anrufen zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen, bisher ohne Absprache mit der Kommission festgelegt und auch nicht die Regulierungsbehörden der anderen EU-Staaten konsultiert, erklärte die Kommission heute.

Ohne solche Absprachen wachse aber die Gefahr, dass sich die Entgelte für die Anrufzustellung erheblich unterschieden und damit der Wettbewerb im Binnenmarkt für die Telekommunikation verzerrt werde. Reagiert die Bundesregierung auch nicht auf das zweite Mahnschreiben der Kommission, kann diese den Fall vor den EuGH bringen. Das Verfahren war vor einem Jahr eingeleitet worden, nachdem die EU-Kommission die BNetzA zuvor mehrfach zur Offenlegung aufgefordert hatte.

Nach dem EU-Telekomrechtsrahmen sind die nationalen Regulierer verpflichtet zu kooperieren und die Kommission zu konsultieren, bevor sie Zustellungsentgelte festsetzen. Die Zusammenarbeit sei auf diesem Gebiet besonders wichtig, weil der Preis, den ein Handynutzer zahle, wenn er eine Nummer in einem anderen Mitgliedstaat anrufe, von den in diesem Land erhobenen Zustellungsentgelten abhänge, erklärte die Kommission.

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