Rundfunkgebühr

Rundfunkbeitrag statt Rundfunkgebühr: Was sich 2013 ändert

Auch Computernutzer müssen ab 1. Januar vollen Betrag zahlen
Von / Marie-Anne Winter

Am 1. Januar 2013 wird die Rundfunkgebühr durch den neuen Rundfunkbeitrag in Deutschland ersetzt. Allgemein gilt der Grundsatz: Eine Wohnung, ein Beitrag. Es spielt keine Rolle mehr, wie viele TV-Geräte, Radios oder Computer es in einer Wohnung gibt. Finanziell ändert sich für die meisten Bürger zwar nichts, weil sich am Betrag von 17,98 Euro pro Monat nichts ändert. Jedoch zahlen einige künftig weniger, andere mehr. Vor allem Computernutzer werden künftig stärker zur Kasse gebeten - wenn sie bisher TV und Radio ausschließlich online bezogen haben und sonst kein Radio- oder Fernsehgerät in der Wohnung besitzen. Anhand mehrerer Fallbeispiele wollen wir zeigen, wer künftig weniger und wer mehr zahlen muss.

Fall 1: Der Rundfunkbeitrag für eine Familie

Auch wer nur auf seinem Computer fernsieht, muss künftig den vollen Rundfunkbeitrag zahlen. Auch wer nur auf seinem Computer fernsieht, muss künftig den vollen Rundfunkbeitrag zahlen.
Bild: dpa
Das Ehepaar Müller ist verheiratet und hat einen erwachsenen Sohn, der bereits sein eigenes Geld verdient. Alle drei Familienmitglieder leben unter einem Dach. Die Eltern besitzen ein TV-Gerät, einen Computer und mehrere Radios, der erwachsene Sohn zusätzlich eine HiFi-Anlage mit Radio und einen Computer. Bislang musste das erwachsene Kind für Radio und Computer selbst Rundfunkgebühren zahlen, insgesamt mussten die Eltern 17,98 Euro Rundfunkgebühr hinlegen und der Sohn nochmal 5,76 Euro extra. Das waren monatlich zusammen 23,74 Euro. Das ändert sich am 1. Januar: Für die Wohnung ist nur noch ein Beitrag von 17,98 Euro zu leisten.

Fall 2: Der Rundfunkbeitrag für eine WG

Karin, Angelika und Ulrike leben in einer Wohngemeinschaft. Jede der drei besitzt TV, Computer und Radio. Bisher mussten alle drei jeweils die volle Rundfunkgebühr von 17,98 Euro zahlen, das machte für die gesamte Wohnung 53,94 Euro im Monat. Ab 2013 müssen die drei nur einen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro zahlen. Welche und wie viele Geräte in der WG vorhanden sind, spielt keine Rolle mehr. Die drei Frauen können sich die Gebühr teilen, jede zahlt nur noch knapp sechs Euro monatlich.

Fall 3: Der Rundfunkbeitrag für Nur-Computer-Nutzer

Jörg lebt in einer Single-Wohnung. Dank Breitbandanbindung verzichtete er auf die Anschaffung von Radio- und TV-Geräten. Er nutzt seinen PC und den 26 Zoll großen Computermonitor als Fernseher, seine PC-Boxen zur Übertragung des Tons von TV und Radio, und bezieht Hörfunk und Fernsehen ausschließlich aus dem Internet. Bislang zahlte Jörg nur 5,76 Euro Rundfunkgebühr im Monat, da er nur ein "neuartiges Empfangsgerät" besitzt. Ab Januar 2013 muss er deutlich mehr zahlen, auch für ihn fällt der volle Rundfunkbeitrag von monatlich 17,98 Euro an.

Fall 4: Der Rundfunkbeitrag in Zweitwohnungen

Wolfgang lebt mit seiner Frau in Köln. An zwei Tagen in der Woche muss er in Berlin arbeiten. Hier hat er sich eine Zweitwohnung gemietet. Da er dort abends nach einem langen Arbeitstag kaum mehr zum Fernsehen käme, schaffte er sich nur einen kleinen Radiowecker an. Bislang musste Wolfgang für seine Hauptwohnung 17,98 Euro und für seine Zweitwohnung 5,76 Euro Rundfunkgebühr zahlen. Ab dem 1. Januar fällt auch für die Zweitwohnung der volle Betrag von 17,98 Euro an. Das wäre sogar der Fall, wenn Wolfgang am Zweitwohnsitz überhaupt kein Radio-, Fernsehgerät oder Computer besitzen würde. Statt wie bisher 23,74 Euro muss Wolfgang ab 1. Januar 35,96 Euro an Rundfunkbeitrag zahlen.

Auf der folgenden Seite erfahren Sie, welche Regelungen für Wohnungen ohne Rundfunkgeräte oder für Freiberufler gelten und wer sich vom neuen Rundfunkbeitrag befreien lassen kann.

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