Frequenzrechte

Zukunft der D- und E-Netz-Frequenzen: BNetzA informiert

Lizenzen laufen Ende 2016 aus - öffentliche Sitzung im November
Von Marc Kessler

GSM-Frequenzvergabe Die Bundesnetzagentur muss über die Vergabe der GSM-Frequenzen ab 2017 entscheiden
Montage: teltarif.de
Die Bundes­netz­agentur (BNetzA) wird am 9. November in Berlin eine öffentliche Informations­veranstaltung in punkto Neuvergabe der Frequenz­nutzungs­rechte im 900- und 1800-MHz-Band durchführen. Wie berichtet, hatte die deutsche Regulierungs­behörde zuvor ein Diskussions­papier veröffentlicht - hierzu konnten "interessierte Kreise der Öffentlichkeit" (neben den Netzbetreibern beispielsweise Verbände, Verbraucher­organi­sationen, Geräte­hersteller oder Dienste­anbieter) bis 3. Juli Stellung nehmen.

Bisherige Frequenzrechte laufen Ende 2016 aus

GSM-Frequenzvergabe Die Bundesnetzagentur muss über die Vergabe der GSM-Frequenzen ab 2017 entscheiden
Montage: teltarif.de
Auf der öffentlichen Sitzung zum Thema "Untersuchung der Frequenzbedarfe für den drahtlosen Netzzugang ab 2017 in den Frequenz­bändern 900 MHz und 1800 MHz" will die BNetzA der "interessierten Öffentlichkeit" nun mögliche Szenarien für die Nutzung der D- und E-Netz-Frequenzen ab dem Jahr Jahr 2017 vorstellen. Wie berichtet, laufen die bisherigen Lizenzen von Deutscher Telekom, Vodafone, E-Plus und o2 zum 31. Dezember 2016 aus. Die Mobilfunk-Netzbetreiber hatten ihren Frequenz­bedarf bei 900 MHz und 1800 MHz für den Zeitraum ab 2017 bis Mitte Januar dieses Jahres formal anmelden müssen.

Offenbar kein knappes Spektrum bei den D- und E-Netz-Frequenzen

Bundes­netz­agentur-Vizepräsidentin Dr. Iris Henseler-Unger hatte im Gespräch mit teltarif.de im Mai mitgeteilt, dass es voraussichtlich "kein knappes Spektrum bei den GSM-Frequenzen, was die vier Mobilfunker angeht", geben werde. E-Plus habe "seinen Bedarf angepasst" und verzichte offenbar auf die Zuteilung weiterer D-Netz-Frequenzen. Genau das allerdings hatte der Düsseldorfer Netzbetreiber zuvor immer wieder gefordert.

Bundesnetzagentur will frühzeitig Planungssicherheit schaffen

Die BNetzA will eigenen Angaben zufolge "rechtzeitig, das heißt etwa drei Jahre vor dem Ende der jetzigen Befristung, über die künftige Erteilung dieser Frequenz­nutzungs­rechte in den Frequenzbereichen 900 MHz und 1800 MHz entscheiden". Hier stünden "im Wesentlichen die Möglichkeiten der Verlängerung (...) oder der (Neu-) Vergabe der Frequenzen" offen.

Bislang werden die 900- und 1800-MHz-Frequenzen über den GSM-Standard überwiegend für Telefonie, SMS und - in geringem Umfang - für mobile Datendienste (GPRS, EDGE) genutzt. Die BNetzA steht vor allem vor der Fragestellung, ob und wie lange das Spektrum noch (ausschließlich) für GSM verwendet wird und ab wann es auch für mobile Breitband-Dienste zur Verfügung stehen soll / kann.

Fachgutachten: GSM wird noch etwa 10 Jahre benötigt

Ein im Auftrag der Regulierungs­behörde im vergangenen Jahr erstelltes wissenschaftliches Gutachten der TU Wien kommt zu dem Fazit: "GSM-Technologie ist für Sprache optimiert und wird im nächsten Jahrzehnt in zumindest gleichem Umfang wie heute für Sprache und Roaming benötigt werden. Zwischen 2020 und 2025 wird es zu einem Phase-Out von GSM kommen. Denkbar ist auch ein Szenario, GSM über das eigentliche End-of-Life so am Leben zu erhalten, dass damit eine gewisse GSM-Grund­versorgung gewährleistet werden kann."

Und weiter: "Der stark steigende Bedarf an mobilen Datendiensten einerseits, und der Erfolg der neuen mobilen Endgerätegeneration (Smartphones) erfordert den raschen Roll-out der neuen Mobilfunkgenerationen UMTS/HSPA+ und LTE. (...) Im Zuge dessen werden auch die 800- und 900-MHz-Bänder durch die neuen Technologien genutzt werden."

Bundesnetzagentur auf der Suche nach dem besten Weg

Nach der Auswertung der Bedarfs­anmeldungen durch die Netzbetreiber sowie die eingegangenen Stellungnahmen in punkto weiterer Frequenz­nutzung "ergeben sich verschiedene Szenarien für eine Bereitstellung der 900/1800-MHz-Frequenzen", so die BNetzA. Bei der Betrachtung müsse man indes "sowohl dem Interesse der Verbraucher nach einer flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunk (insbesondere Sprachtelefonie) als auch der wachsenden Nachfrage nach breitbandigen mobilen Diensten" Rechnung tragen.

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