Router-Bindung

Routerzwang der Provider: AVM befürchtet Ende des Wettbewerbs

Zugangsdaten für alternative Router müssen nicht herausgeben werden
Von Rita Deutschbein

AVM zum Routerzwang der Provider: Das Ende des Wettbewerbs Routerzwang bei den DSL-Providern
Bild: Kirill M - Fotolia.com
Einige Internet-Provider geben ihren Kunden vor, welche Router sie an ihrem DSL-Anschluss zu verwenden haben und verweigern zudem häufig die Herausgabe von Zugangsdaten für alternative Hardware. Dieser Router­zwang beschäftigt Hardware-Hersteller, Kunden und die Bundes­netz­agentur (BNetzA) nun schon eine Weile. Die Frage ist, ob eine solche feste Bindung an eine bestimmte Hardware überhaupt rechtens ist. Laut des FTEG [Link entfernt] , des Gesetzes über Funk­anlagen und Tele­kommu­nikations­end­einrich­tungen, dürfen die "Betreiber öffentlicher Tele­kommu­nikations­netze […] den Anschluss von Tele­kommu­nikations­end­einrich­tungen an die entsprechende Schnitt­stelle aus technischen Gründen nicht verweigern" (Para­graph 11, Abs. 3).

AVM zum Routerzwang der Provider: Das Ende des Wettbewerbs Routerzwang bei den DSL-Providern
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In der Praxis stellt sich die Situation allerdings nicht so geregelt dar. Da die besagten Schnitt­stellen im Gesetzes­text nicht konkret definiert werden, steht es den DSL-Anbietern frei, diese selbst festzulegen. So schrieb die BNetzA in einem Anfang des Jahres veröffentlichten Schreiben, dass "die Entscheidung, ob es sich bei den Routern um Netz­bestand­teile oder Endgeräte handelt", den Anbietern obliege. Werde der Router als Netz­bestand­teil definiert, seien die Schnitt­stellen des Provider-Gerätes die Schnitt­stellen, an denen weitere Endgeräte betrieben werden dürfen und nicht die Anschlüsse "an der Wand" oder "an der Dose". Ein Anspruch auf Nutzung eines alternativen Routers bestehe in der gegebenen Konstellation nicht, so die Regu­lierungs­behörde weiter.

Dies bedeutet im gleichen Zug, dass die Anbieter auch die vollständigen Zugangs­daten, die zur Einrichtung eines "fremden" Routers benötigt werden, nicht herausgeben müssen. "Nur die vertraglich vereinbarten Dienste müssen durch den Netz­betreiber angeboten werden", heißt es in dem Schreiben. Dabei sei auch das Argument, dass ein anderes Gerät umfassendere Funktionen bietet, nicht von Relevanz, da die Betreiber mit ihrem bereit­gestellten Router lediglich die Nutzung der im Vertrag festgesetzten Funktionen garantieren müssten.

Routerzwang: Es gibt auch Vorteile

Wird ein Router vom DSL-Anbieter bereit­gestellt, erfolgt die Einrichtung in der Regel voll­auto­matisch über einen Installations­code. Der Kunde erhält seine detaillierten Zugangsdaten daher nicht. Technisch läuft die Installation mittels Code über das sogenannte TR-069-Protokoll, über das Geräte Kontakt zu Auto-Configuration-Servern (ACS) aufnehmen können und dadurch automatisch konfiguriert werden. Für den Nutzer ist diese Art der Router-Installation äußerst bequem, da er lediglich noch die Kabel stecken muss - alle wichtigen Einstellungen werden voll­auto­matisch übernommen, wodurch sich weniger Fehler einschleichen können, die später eventuell zu Problemen führen.

Auch für die Provider bringt die Beschränkung auf bestimmte Router einige Vorteile. So müssen die Mitarbeiter des Supports beispiels­weise nur auf eine bestimmte Auswahl von Router-Modellen geschult werden. Zudem haben die Provider oftmals die Möglichkeit, mittels Diagnose-Tool im Problemfall eine genauere Analyse des Fehlers zu erhalten.

AVM zeigt sich wenig begeistert

Wenig begeistert von den Unter­suchungs­ergeb­nissen der BNetzA, die in Folge von Gesprächen der Behörde mit betroffenen Unternehmen, der EU-Kommission sowie anderen zuständigen Behörden in Europa veröffent­licht wurden, zeigt sich der Berliner Router-Hersteller AVM. Die feste Bindung an einen von den Anbietern vorge­sehenen Router führe zu einem Ausschluss an Innovationen, da es keinen Wettbewerb um das beste Endgerät mehr gebe, so AVM. Auch für die Kunden bedeute die Router­bindung erhebliche Nachteile. Sie würden laut AVM die Möglichkeit verlieren, ein Endgerät nach eigenen Ansprüchen auswählen zu können.

Als Vergleichs-Szenario nennt das Berliner Unternehmen den Handy-Markt: Würden Nutzer bei Abschluss eines Mobilfunk-Vertrages auf ein vom Anbieter vorgegebenes Handy beschränkt werden, wäre die Entwicklung von Smartphones mit ihren vielen unter­schied­lichen Features niemals so rasant fortge­schritten.

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