Urteil

Musiktausch: Eltern müssen DSL-Anschluss nicht überwachen

Nur bei konkreten Anhaltspunkten für Rechtsverletzung Instruktionen notwendig
Von dpa / Thorsten Neuhetzki

Eltern müssen die Nutzung des Internetanschlusses durch ihre Kinder nicht überwachen, um der Haftung für illegales Musik-Filesharing zu entgehen. Das gilt zumindest dann, wenn es keine Anhaltspunkte für den illegalen Gebrauch des Zugangs gibt. Das geht aus einem heute veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (Az.: 11 W 58/07). In dem Fall waren über den Internetanschluss eines Familienvaters annähernd 300 Musikdateien illegal im Internet verfügbar gemacht worden.

Dass es sich um den Anschluss des Mannes handelte, war in dem Verfahren unstrittig, denn die IP-Adresse war eindeutig identifiziert worden. Der Vater - im Beruf Feuerwehrmann - wies aber schlüssig nach, dass er Dienst hatte, als die Dateien verfügbar gemacht wurden. Ob die Frau oder seine vier Kinder die Dateien freigaben, wurde in dem Verfahren nicht geklärt, denn nur der Mann war angeklagt. Die Richter entschieden, eine Schuld des Vaters lasse sich nicht feststellen.

Die übrigen Nutzer müsse er außerdem nur dann instruieren oder überwachen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen gebe - das könnten frühere Verletzungen oder andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht sein, heißt es. Ebenso müsse der Anschlussinhaber nicht deshalb den Internetzugang überwachen, weil Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen oder in den Medien häufig über solche Fälle berichtet werde.

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