Offiziell: Neue Mobilfunk-Frequenz-Auktion bis Anfang 2015 geplant
Die Mobilfunk-Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone, E-Plus und o2 sollen zum 1. Januar 2017 jeweils 2 mal 5 MHz (gepaart) im 900-MHz-Bereich (Zuteilungsdauer ebenfalls 15 Jahre) erhalten, ohne diese erst ersteigern zu müssen. Damit verbinden will die BNetzA eine Versorgungsverpflichtung, nach der die Unternehmen eine Abdeckung von 99 Prozent der Bevölkerung erreichen müssen - allerdings nicht zwingend über dieses Frequenzspektrum, sondern über das gesamte Netz.
Zuteilung soll etablierte Netzbetreiber und Versorgungssicherheit schützen
"Hierdurch wird ausgeschlossen, dass es aufgrund einer Versteigerung mit unvorhersehbarem Ausgang zum Marktaustritt eines derzeitigen Mobilfunknetzbetreibers mit nicht abschätzbaren Folgen für die Versorgung der hiervon betroffenen Verbraucher kommt." Allerdings kann es durch die zur Versteigerung stehenden D- und E-Netz-Frequenzen natürlich genauso gut dazu kommen, dass "ein Neusteiger im Rahmen eines (...) Vergabeverfahrens eine hinreichend große und geeignete Menge an Frequenzspektrum unterhalb 1 GHz erwerben kann". Der Start eines neuen Mobilfunk-Betreibers ist also nicht ausgeschlossen.
Diese Probleme bereitet der Entwurf den Netzbetreibern
Problematisch für Deutsche Telekom und Vodafone: Sie nutzen bislang jeweils 2 mal 12,4 MHz (gepaart) - erhalten aber nur noch 2 mal 5 MHz an gepaarten Frequenzen als "Frequenzreserve". Um dasselbe Spektrum weiter nutzen zu können, müssten sie das wegfallende Frequenzspektrum also neu erwerben. Für E-Plus und o2, die bislang jeweils 2 mal 5 MHz (gepaart) im 900er-Band nutzen, ändert sich hingegen nichts.
Dasselbe "Schicksal" ereilt auch o2 im 1800er-Band: Während E-Plus anlässlich der Frequenzauktion 2010 zwar keine 800-MHz-Frequenzen, jedoch zusätzliches Spektrum bei 1800 MHz (wie auch die Telekom) sowie 2100 MHz und 2600 MHz ersteigerte, hat o2 nur die seinerzeit zugeteilten 1800er-Frequenzen zur Verfügung. Für o2 steht damit das gesamte Frequenzspektrum bei 1800 MHz zur Disposition.
Frequenzknappheit ist Grund für geplante Auktion
Grund für die Vergabeform der Versteigerung ist die Tatsache, dass die Bundesnetzagentur eine Knappheit der zu vergebenden Frequenzen festgestellt hat. Bei den derzeit für GSM genutzten Frequenzbändern 900 und 1800 MHz hätten insgesamt sechs Unternehmen Frequenzbedarf angemeldet beziehungsweise angekündigt. Mit einer "die verfügbaren Frequenzen im 900- und 1800-MHz-Band übersteigenden Anzahl von Anträgen" sei damit zu rechnen. Auch für die neu zu vergebenden Frequenzbereiche rechnet die BNetzA mit einer höheren Zahl von Anträgen als Frequenzen verfügbar sind.
Der von der Bonner Regulierungsbehörde vorlegte Konsultationsentwurf kann von den Beteiligten sowie allen "interessierten Kreisen" bis zum 4. Oktober dieses Jahres kommentiert werden. Erst danach will die Bundesnetzagentur eine endgültige Entscheidung treffen.
Die Reaktionen der Mobilfunk-Netzbetreiber
In einer Folge-News haben wir die Reaktionen der Mobilfunk-Netzbetreiber für Sie zusammengefasst. Diese sind naturgemäß gegen eine (teure) Versteigerung.