Rechnung zu hoch?

Zur Kasse bitte: Was tun, wenn die Rechnung zu hoch ist?

Wer sich informiert und das Gespräch sucht, kann noch einiges retten
Von Sebastian Wessels

Eine beliebte Methode von Telefon- und Internet-Bauernfängern ist es, nichtsahnenden Teilnehmern über attraktive Lockangebote ebenso zweifelhafte wie teure Abonnements und Verträge aufzudrängen. Solche Angebote sind meist mit einem Sternchen versehen, das auf einen kaum auffindbaren Text verweist, der darüber informiert, dass mit einem Anruf oder etwa einer SMS automatisch ein Vertrag geschlossen werde. Wer in die Falle tappt, dem wird bald darauf mit bedrohlich klingenden Anwaltsschreiben und Inkasso-Forderungen Angst eingejagt. Viele bezahlen daraufhin, um sich weiteren Ärger zu ersparen.

Eine besonders dreiste Masche dieser Art geht so: Jemand sieht eine Werbung für beispielsweise eine Flirt-Hotline für ungewöhnlich günstige 3 Cent pro Minute. Neugierig geworden ruft er die Nummer an, hört eine Ansage - deren Inhalt relativ egal ist - und legt wieder auf. Einige Tage später klingelt das Telefon. Der Anrufer behauptet, der Teilnehmer habe in einem Preisausschreiben gewonnen - ein Vorwand, um die Anschrift desjenigen herauszufinden. An diese Anschrift wird dann eine Rechnung verschickt, ausgestellt über ein Monatsabo für die Flirt-Hotline. Kosten: rund 50 oder auch 60 Euro.

Eine solche Forderung ist rechtlich völlig abwegig. Der Teilnehmer hätte von dem obskuren Abonnements-Angebot gar nichts wissen können und war daher auch nicht in der Lage, darüber einen Vertrag abzuschließen. Zudem haben die Betrüger sich auf dem Weg der Täuschung seine Anschrift erschlichen, um die Rechnung stellen zu können. Vom Einvernehmen, das Voraussetzung eines gültigen Vertrages ist, keine Spur. Deshalb besteht kein Grund zur Panik, wenn man nun, wie zu erwarten ist, mit einem gerichtlichen Vorgehen bedroht wird. Denn die Drohgebärden sind hohl - mit solch windigen Methoden geht niemand vor Gericht.

Keine Panik, keine Zahlung

Obwohl aber die meisten Betroffenen merken, dass etwas nicht stimmt, funktioniert der Trick, von dem es unzählige Variationen gibt. Denn nicht wenige Geleimte, die nun mit Anwalts- und Inkassoschreiben sowie der Androhung hoher Mahn-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten traktiert werden, sind eingeschüchtert - oder genervt - genug, um trotz aller Zweifel zu zahlen. Die Bauernfänger wissen, dass ihre Erfolgschancen umso höher sind, je aggressiver sie auftreten - auf Entsprechendes muss man sich in dieser Situation einstellen. Doch man sollte weder bezahlen noch "sicherheitshalber" eine Kündigung des teuren Vertrages abschicken, denn wer einen Vertrag kündigt, kann kaum noch abstreiten, dass es überhaupt zum Vertragsabschluss gekommen ist. Um sicherzugehen, können Sie der Zahlungsaufforderung schriftlich widersprechen, doch wenn wie in diesem Fall ohnehin kein gültiger Vertrag geschlossen wurde, ist das noch nicht einmal nötig.

Die Bauernfänger wissen selbst, dass vom Angedrohten nichts wirklich durchsetzbar ist. Doch das spielt ja keine Rolle, wenn das Opfer nur glaubt, es wäre durchsetzbar. Daher spart es neben Geld auch Nerven, wenn man sich informiert und im Ernstfall Rat und Hilfe in Anspruch nimmt. Betrüger dieser Art sind in der Regel bei den Verbraucherzentralen bekannt, die auch helfen können, wenn man eine Strafanzeige erwägt. Wer nicht knapp bei Kasse ist, mag es bequemer finden, zu zahlen - doch man sollte sich auch im Klaren darüber sein, dass man damit zum Gedeihen des kriminellen Geschäfts beiträgt.

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